Frau spaziert über den Hindenburgdamm zum Festland
(Sylt / Hindenburgdamm) – Gestern Nachmittag wurde die Bundespolizei von Bahnmitarbeitern informiert, dass eine Frau auf dem Hindenburgdamm von Sylt in Richtung Festland laufen soll. Eine Streife der Bundespolizei konnte die Frau dann auch auf dem Festland am Ende des Dammes auf den Bahngleisen antreffen.
Rasch holten die Beamten die Frau aus dem Gefahrenbereich der Gleisanlagen, und kurz darauf fuhr ein Zug durch. Bei der Befragung der Frau wurde jedoch ermittelt, dass sie den 11km langen Hindenburgdamm auf dem Rettungsweg und nicht auf den Gleisen entlanggegangen war.
Die 52-jährige Frau aus Hessen wirkte orientierungslos und wurde nach Rücksprache mit dem sozialpsychologischen Dienst des Kreises Nordfriesland zunächst in eine Fachklinik gebracht.
Zugverspätungen entstanden nicht.
Die Bundespolizei weist daraufhin, der Hindenburgdamm ist Privatbesitz der Deutschen Bahn. Das Betreten des Dammes ist ausschließlich berechtigten Personen gestattet. Sollten Personen dieses missachten, so kommt es meistens zu einem Polizeieinsatz und den damit verbundenen Streckensperrungen. Neben dem strafrechtlichen Aspekt werden dem Verursacher auch möglicherweise die Kosten für die Zugausfälle in Rechnung gestellt.
von
Günter Schwarz – 17.10.2016