(Rendsburg) – Videokameras überwachen den fließenden Verkehr durch den Kanaltunnel. Doch nach Ansicht des Piraten-Landtagsabgeordneten Patrick Breyer werde auf die Kameras nicht hingewiesen, was als ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz anzusehen ist.

Mit der Videoüberwachung im Kanaltunnel wirft der Piraten-Landtagsabgeordnete Patrick Breyer der Kanalverwaltung einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor, was für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung neuen Ärger bedeuten kann, denn die Piraten haben am Mittwoch eine Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht.

Seine Begründung dazu lautet, die Verkehrsteilnehmer würden nicht, wie es in dem Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen ist, auf die Überwachung hingewiesen. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung unterrichtete dem Abgeordneten, die beiden Röhren des Tunnels würden bereits seit 30 Jahren von zehn Kameras je Röhre per Video überwacht und die Bilder werden in den Überwachungsleitstand des Straßentunnel übertragen, wobei allerdings keine Aufzeichnung der Aufnahmen erfolgt.

„Die anlasslose Überwachung unschuldiger Autofahrer – also ohne dass ein Sicherheitsvorfall vorliegt – ist nicht nötig“, so schreibt Breyer in einer Pressemitteilung. Er bezweifelt zudem, dass die Videoüberwachung des Tunnels der Sicherheit diene, wie es behauptet wird, denn das sei seiner Meinung nach durch nichts zu belegen. Die Kameras dienten lediglich der Einsparung von Personal vor Ort. Wäre die Videoüberwachung ereignisorientiert und programmgesteuert, so könnte man diese eventuell akzeptieren. Jedenfalls fordern das die einschlägigen „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT), behauptet Breyer. „Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel. Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sind nicht zu fotografieren oder zu filmen“, meint der Fraktionsvorsitzende im Landtag und Vorsitzende der schleswig-holsteinischen Piratenpartei.

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Günter Schwarz  – 20.10.2016