(Berlin) – Nach den Bluttaten von Ansbach und München strebt Innenminister de Maizière einen deutlichen Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen an. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei den Ländern – und die haben offenbar Vorbehalte.

Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) will einem Bericht zufolge die Videoüberwachung in Einkaufszentren, Sportstätten, auf Parkplätzen und in Bus und Bahn ausweiten. Die Sicherheit der Bevölkerung solle „durch einen verstärkten Einsatz von Videoüberwachung insgesamt erhöht werden“, zitierte die Mittwoch-Ausgabe der Zeitung „Ruhr Nachrichten“ aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums.

Über den Einsatz der Technik in diesen Bereichen hätten allerdings die Datenschutzbehörden der Länder zu entscheiden, die laut deutschem Innenministerium einer derartigen Videoüberwachung eher ablehnend gegenüber stünden, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Gesichtserkennung in der Testphase

De Mazière will zudem die Erprobung von Technik zur automatischen Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorantreiben, wie das „Handelsblatt“ berichtet. In einem Pilotprojekt solle diese Art der Fahndung nach Terrorverdächtigen erprobt werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, auf die sich das „Handelsblatt“ bezieht.

Das Innenministerium, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) befänden sich derzeit mit der Deutschen Bahn „in Abstimmung, um den Nutzen intelligenter Videoanalysetechnik an einem Pilotbahnhof zu testen“, heiße es in der Regierungsantwort. Wann diese so genannte intelligente Videoüberwachung tatsächlich genutzt werden könne, sei jedoch noch offen

Bundesdatenschutzgesetzes solle geändert werden

Der Entwurf nimmt demnach ausdrücklich Bezug auf die Bluttaten von Ansbach und München im Sommer. Angesichts dieser Vorfälle „besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen“, heißt es in dem Entwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befinde.

Dafür sollten die einschlägige Passage des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes geändert werden, zitierten die „Ruhr Nachrichten“ aus der Vorlage. Im Datenschutzgesetz solle es künftig heißen, dass die Sicherheit der Bevölkerung als wichtiges Ziel „besonders zu berücksichtigen“ sei. Das Kabinett soll demnach den Entwurf für das sogenannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ möglichst noch im November auf den Weg bringen.

von

Günter Schwarz  – 26.10.2016