Änderungen zum 1. November
Mit dem heutigen neuen Monatsbeginn, an dem die Milchpreise wieder etwas steigen, treten auch einige Änderungen in Kraft. Es geht um Mahnschreiben, Postbank, Reifendruck und Schleuderschutz in Autos, was teilweise auch Einfluss auf den der Verbraucherschutz hat.
Verbraucher sollen besser vor undurchsichtigen Inkasso-Forderungen geschützt werden. Ab dem 1. November treten dazu gesetzliche Änderungen in Kraft. Doch auch bei der Ausstattung von Autos tut sich zum Monatsbeginn etwas. Eine kurze Übersicht zeigt ihnen die wesentlichen Änderungen:
Autoreifen
Für neu zugelassene Fahrzeuge in der EU sind vom 1. November an elektronische Reifendruckkontrollen Pflicht. Diese überwachen automatisch und kontinuierlich den Reifendruck und warnen, sobald er abfällt. Zu geringer Reifendruck begünstigt nicht nur den Verschleiß. Die Luftdrucksensoren sollen nach Angaben der Bundesregierung mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringen. Auch wird ein geringerer Spritverbrauch erhofft . Für Autobesitzer kann das teuer werden – etwa beim Kauf der Winterräder für Neuwagen mit der Technik. Wer ein System hat, das ständig Messwerte aus allen Reifen ans Fahrzeug übermittelt, muss neben den Kosten für Felgen und Reifen noch für Anschaffung und Montage der zusätzlichen Sensoren zahlen.
Schleuderschutz in Autos
Außerdem müssen Neuwagen mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) ausgestattet werden. Es bremst bei schnellen Lenkbewegungen, zum Beispiel in einem Ausweichmanöver, einzelne Räder ab. Damit soll verhindert werden, dass das Fahrzeug ausbricht und ins Schleudern gerät.
Vermieter müssen Auszug nicht mehr bescheinigen
Vor genau einem Jahr wurde sie eingeführt – am 1. November wird sie wieder eingeschränkt: die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Künftig müssen Vermieter ihren Mietern nur noch den Einzug zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt schriftlich bestätigen. Die Bestätigung des Auszugs entfällt.
Tranplantations-Register startet
Alle Informationen über Organtransplantationen in Deutschland werden künftig zentral gesammelt. Erstmals werden damit die Daten von Organspendern und -empfängern zentral gebündelt und miteinander verknüpft – von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung nach einer Transplantation. Der Bundestag hatte ein entsprechendes Gesetz bereits am 7. Juli verabschiedet.
Damit soll eine verlässliche Datenbasis geschaffen werden, um die Versorgung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Allerdings sollen die Daten der Empfänger und der lebenden Spender nur mit deren ausdrücklichen Einwilligung gespeichert werden. Kritiker beklagen, dadurch würden die Ergebnisse verzerrt.
Postbank schafft kostenloses Girokonto ab
Bisher war das Girokonto für Priavatkonten bei einem monatlichen Geldeingang von mindestens 1000 Euro kostenlos. Das ändert sich ab dem 1. November. Das „Postbank Giro plus Konto“ wird dann 3,90 Euro pro Monat kosten, wie die Postbank mitteilte.
Kostenlos bleibt das Basiskonto für Besserverdienende – ab einem Geldeingang von 3000 Euro pro Monat entfallen die Gebühren. Dasselbe gilt für Kunden bis 22 Jahre. Auch für sie bleibt das Konto gebührenfrei.
Für Kunden, die ihre Bankgeschäfte überwiegend online abwickeln, per Selbstbedienungsterminal in der Filiale oder per computergestütztem Telefonbanking tätigen wird es ein Direktkonto geben. 1,90 wird der Service monatlich kosten.
Inkasso-Rechnungen
Inkasso-Unternehmen werden verpflichtet, in einer Rechnung detailliert darzulegen, für wen sie arbeiten, warum sie einen bestimmten Betrag einfordern und wie sich die Kosten zusammensetzen. Auch die Aufsicht über die Inkasso-Branche wird verstärkt. Schon heute brauchen Inkasso-Firmen eine Registrierung. Damit unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, werden die Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierung erweitert. Schätzungen zufolge gibt es etwa 750 Inkasso-Firmen in Deutschland. Sie verschicken jedes Jahr rund 20 Millionen außergerichtliche Mahnschreiben.
von
Günter Schwarz – 01.11.2016