(Lund) – Der vatikanische Ökumene-Verantwortliche, Kardinal Kurt Koch, strebt eine gemeinsame Erklärung über Kirche, Eucharistie und Amt mit dem Lutherischen Weltbund an. „Das ist die nächste Aufgabe“, sagte er im schwedischen Lund.

Es müsste sich um ein Dokument handeln, das der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 1999 vergleichbar ist, so Koch. In der lutherischen Kathedrale der Studenten-Stadt Lund, die rund 17 Kilometer nordöstlich von Malmö in der südschwedischen Provinz Skåne liegt, hatten Papst Franziskus und der Präsident des Lutherischen Weltbundes (LWB), Bischof Munib Younan, am Montag eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie einen vertieften Dialog über die Abendmahlsfrage fordern.

Gemeinsames Dokument in den USA

Er sei sehr dankbar dafür, dass der Dialog über diese Fragen auf regionaler Ebene bereits fortgeschritten sei, vor allem in Finnland und in den USA, sagte Koch weiter.

In den USA sei bereits ein gemeinsames Dokument dazu veröffentlicht worden. Dies seien „gute Zeichen“ dafür, dass man auf diesem Weg vorankommen könne, so der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen.

Unterschiede in der Interpretation des Abendmahls

Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu vor seiner Verhaftung und Kreuzigung. Das theologische Verständnis des Gottesdienstes unterscheidet sich zwischen den christlichen Konfessionen stark.

Nach katholischer Auffassung, die im Konzil von Trient (1545-1563) festgeschrieben wurde, ist Jesus Christus real in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig, die dabei ihre „Substanz“ ändern. In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der „Realpräsenz“ Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich.

Abendmahlgemeinschaft der reformatorischen Kirchen

Seit 1973 praktizieren die reformatorischen Kirchen Europas Abendmahlsgemeinschaft und laden dazu ausdrücklich andere Christen ein. Die katholische Kirche versteht die Gemeinschaft am Altar als Ausdruck der Einheit in Glaube und Lehre.

Die Eucharistiefeier ist ein Sakrament. Zur Kommunion sind nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten Notlagen – die Eucharistie empfangen. Katholiken ist eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.

von

Günter Schwarz  – 02.11.2016