(Itzehoe) – Das Hauptzollamt Itzehoe berichtet heute in seiner Pressemeldung, dass der Zoll am Flughafen Hamburg im nachgesandten Gepäck eines Reisenden in der letzten Woche ein Leopardenfell sichergestellte.

Das Fell kam bei der Kontrolle eines aus Südafrika kommenden Reisekoffers zum Vorschein, den eine Airline als sogenanntes „nachgesandtes Reisegepäck“ beim Zoll vorführte. Laut Inhaltsangaben enthielt der Koffer keinerlei Gegenstände aus Nicht-EU-Staaten. Die notwendigen Ausfuhrpapiere aus dem Herkunftsland und Einfuhrpapiere des Bundesamtes für Naturschutz waren ebenfalls nicht vorhanden.

Es verwundert immer wieder, mit wie viel Unwissenheit, um nicht Dummheit sagen zu müssen, sich Reisende in die „große weite Welt“ begeben und dann mit derlei „Reiseandenken“ in die Heimat zurückkehren. Inzwischen sollte sich doch bei jedermann herumgesprochen haben, Leoparden gehören zu den vom Washingtoner Artenschutzabkommen am stärksten geschützten Arten. Der Schmuggel des Leopardenfells ist nach der Abgabenordnung und nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Hamburg geführt.

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Günter Schwarz  – 04.11.2016