Das oberste Gericht Großbritanniens wird ab dem 5. Dezember darüber beraten, ob das britische Parlament bei der Frage des Austritts aus der Europäischen Union mitentscheiden kann.

Das Berufungsverfahren im Streit um die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt, das die britische Regierung unter Leitung der Premierministerin May angestrengt hat, wird am 5. Dezember vor dem Obersten Gerichtshof in London eröffnet.

Die Regierung um Premierministerin Theresa May will mit der Anhörung erreichen, dass sie die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt auch ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann. Sie wendet sich damit gegen ein Gerichtsurteil vom Donnerstag vergangener Woche, das dem Parlament ein Mitspracherecht zugestanden hatte.

May argumentierte, dass die Regierung durch das Brexit-Referendum im Juni über ein ausreichendes Mandat verfüge, um die Austrittsverhandlungen auch ohne Einbindung der Abgeordneten auf den Weg bringen zu können.

Entscheidung nicht mehr vor Weihnachten

Ranghohen Vertretern der EU hatte May kürzlich erklärt, die zunehmend komplizierte rechtliche Lage in Grossbritannien werde ihren Zeitplan nicht verzögern, das Austrittsgesuch bis Ende März einzureichen. Mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs wird nicht vor Weihnachten gerechnet.

Die Briten hatten am 23. Juni mit knapper Mehrheit von 52 zu 48 Prozent für einen Austritt aus der EU gestimmt. Das Parlament ist daran nicht gebunden.

von

Günter Schwarz – 09.11.2016