(Rostock Hauptbahnhof) – Am gestrigen Sonntagabend, dem 13.11.2016 gegen 21:00 Uhr, wurde den Beamten der Bundespolizei durch den Zugführer des RE 4317 (Strecke Hamburg-Rostock) am Hauptbahnhof Rostock ein Rucksack übergeben, der offensichtlich Betäubungsmittel als Inhalt hatte.

Der Zugführer hatte den Rucksack herrenlos im o.g. Regionalzug aufgefunden und zur Ermittlung des rechtmäßigen Besitzers geöffnet. Hierbei stellte er fest, dass sich im Rucksack diverse Tütchen befanden, bei denen es sich vom Inhalt her um Betäubungsmittel handeln könnte.

Durch die Beamten der Bundespolizei konnte anhand der szeneüblichen Verpackung (Tütchen), die Art der Konsistenz und des Geruches dieser Verdacht erhärtet werden. Bei dem aufgefundenen Betäubungsmittel handelte es sich nach eingehender Prüfung um ca. 9 Gramm Marihuana, ca. 62 Gramm Haschisch, 10 Portionen eines in Deutschland nicht zugelassen Potenzmittels sowie 8 Tabletten einer unbekannten Substanz.

Im Rahmen der ersten Ermittlungen wurde bekannt, dass zwei Reisende am Bahnhof Bad Kleinen den Zug zum Rauchen während eines Betriebshalts verlassen haben und danach den Zug verpassten.

Nachdem diese mit einem Zug später am Hauptbahnhof Rostock eintrafen, begaben sie sich zum Servicepoint der DB AG, um nach dem Rucksack zu fragen.

Hier wurden sie durch die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock in Empfang genommen. Gegenüber den Beamten äußerte der Eigentümer, dass er sich den Inhalt nicht erklären könne und auch nicht wisse, wie dieser in seinen Rucksack gelangt ist.

Gegen den 31-jährigen Eigentümer des Rucksackes wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

von

Günter Schwarz – 14.11. 2016