(Wiesbaden) – Der gewaltsame Tod der Studentin Tugce bewegte am 28 November 2014 viele Menschen. Der Täter Sanel Masovic könnte Ende November aus der Haft entlassen werden, und ihm droht die Abschiebung in sein Heimatland Serbien. Doch dagegen klagt Masovic, und jetzt muss ein Gericht entscheiden.

Wird der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Täter nach Serbien abgeschoben? Darüber entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Es seien ein Eil- und ein Klageverfahren anhängig, sagte Gerichtssprecherin Patricia Evers.

Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei noch unklar. Das Eilverfahren werde nach Aktenlage entschieden, in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten. Solange das Verfahren läuft, könne Sanel Masovic, der im Gefängnis in Wiesbaden eine Jugendstrafe verbüßt, nicht abgeschoben werden.

Ob es im Klageverfahren eine mündliche Verhandlung geben werde, sei noch offen, sagte Evers. Die Akten der Ausländerbehörde lägen dem Gericht noch nicht vor. Der Ausweisungsbescheid der Behörde, in dem die Abschiebung von Sanel angeordnet wird, sei dem Anwalt des 19-Jährigen zum 30. September zugestellt worden, sagte ein Sprecher der Stadt Wiesbaden.

Im Morgengrauen des 15. November 2014 hatte Sanel Masovic die Studentin Tugce vor rund zwei Jahren auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so heftig geschlagen, dass sie stürzte und auf den Kopf fiel. Sie zog sich eine schwere Kopfverletzung zu, fiel ins Koma und starb wenige Tage später – an ihrem 23. Geburtstag.

Der Täter wurde im Juni 2015 vom Landgericht Darmstadt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der zur Tatzeit gerade 18-Jährige habe Tugces Tod nicht beabsichtigt, urteilte der Vorsitzende Richter Jens Aßling. Sanel Masovic wurde im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.

von

Günter Schwarz – 14.11.2016