Dobrindt will Handyverbot am Steuer ausweiten
(Berlin) – In einer ADAC-Studie aus dem vergangenen Jahr heißt es, Ablenkung spiele als Unfallursache eine ähnlich große Rolle wie Alkohol am Steuer. Nicht zuletzt diese Studie überzeigt Bundesverkehrsminister Dobrindt, das bereits bestehende Handyverbot am Steuer deutlich auszuweiten. Demnach sollen künftig unter anderem auch Tablets, E-Book-Reader und Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen sowie Surfen im Internet im Auto verboten werden. Ausdrücklich untersagt wird auch die Benutzung von Videobrillen.Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Änderungsentwurf zur Straßenverkehrsordnung.
Dobrindts Vorstoß, der nach Angaben der Zeitung gegenwärtig mit den Kabinettsressorts abgestimmt wird, sieht zudem eine Erhöhung der Geldbußen für die Nutzung solcher Geräte während der Fahrt von 60 auf 100 Euro vor. Bei schweren Verstößen drohen künftig auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 beziehungsweise 200 Euro.
Der Automobilclub ADAC begrüßt das Vorhaben von Verkehrsminister Dobrindt, auch Geräte wie Tablets und ähnliches beim Autofahren zu verbieten. Zugleich warnt er vor einem Trugschluss. Ohne mehr Kontrollen der Aufmerksamkeitssünder nütze auch eine Ausweitung der gesetzlichen Regelung nichts.
Das Verkehrsministerium arbeitet derzeit an einer Neuregelung und kommt damit einer Forderung der Länder nach. „Wir sind an dem Thema dran“, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Ministeriumskreisen. „Tabletcomputer wie das iPad sollen künftig auch unter das Handyverbot fallen.“ Die Verkehrsminister der Länder hatten im April in einem gemeinsamen Beschluss verlangt, das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung „allgemeiner“ zu formulieren. Damit solle der Gesetzgeber „neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzerverhalten erfassen, die in ähnlicher Weise die Verkehrssicherheit gefährden“.
„So eine Anpassung an die Realitäten der digitalen Welt ist richtig“, sagte ein Sprecher des Automobilclubs ADAC zu AFP. „Wichtig ist aber, dass so eine Ausweitung begleitet wird durch stärkere Kontrollen.“ Sonst nütze eine Ausweitung der Regelung nichts für die Verkehrssicherheit, fügte er hinzu. „Die fehlenden Kontrollen sind schon jetzt das Manko bei der bestehenden Regelung.“ Derzeit dürfen Autofahrer laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung „ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“. Verstöße dagegen können mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Die ADAC-Studie aus dem vergangenen Jahr besagt, Ablenkung spiele als Unfallursache eine ähnlich große Rolle wie Alkohol am Steuer. Demzufolge sei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Personenschaden Unachtsamkeit der entscheidende Auslöser. „Vor allem Smartphones und Navigationsgeräte lenken Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ab.“ Demnach legen Fahrer, die bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern eine Sekunde lang unachtsam sind, rund 27 Meter im Blindflug zurück. Wer bei Tempo 50 fünf Sekunden auf Handy oder Navigationsgerät gucke, sei 70 Meter im Blindflug unterwegs.
von
Günter Schwarz – 18.11.2016