„Shariapolizei“: Freisprüche
(Wuppertal) – Die selbst ernannten islamischen Moralwächter von Wuppertal, die mit Westen mit der Aufschrift „Sharia Police“ durch die nordrhein-westfälische Stadt patrouillierten, sind vom Landgericht freigesprochen worden. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft will das Urteil nicht hinnehmen, berichtete „Der Spiegel“(Onlineausgabe).
Zur Begründung des Freispruchs sagten die Richter am Wuppertaler Landgericht in mündlicher Verhandlung, nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot gegen die Männer gesehen. Eine Verurteilung wäre ein Fehler. Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. Sie waren im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten durch Wuppertal gegangen. Der Auftritt hatte in ganz Deutschland und darüber hinaus für Empörung gesorgt.
Berufung geplant
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, man werde Rechtsmittel einlegen. Im Fall einer Revision entscheidet letztlich der Bundesgerichtshof. Nach dem Uniformverbot macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt.
Initiator des Rundgangs und Wortführer der Gruppe soll Sven Lau gewesen sein. Gegen Lau hat der deutsche Generalbundesanwalt Anfang April 2016 wegen Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ Anklage erhoben.
von
Günter Schwarz – 21.11.2016