(København) – Die Versuchsreihe mit medizinischem Cannabis kann nur ohne Genehmigung der Fahrerlaubnis erfolgen. Obwohl eine Mehrheit im dänischen Parlament, dem Folketing,  ein Pilotprojekt für die medizinische Verwendung von Cannabis für schätzungsweise 1.500 Bürger ab 2018 zu starten, hat man sich darauf geeinigt, ein aktuelles Urteil von Københavns Stadtgericht zu berücksichtigen.

Die Richter haben nach Ansicht der Vest- og Midtjylland Politi (West- und Mitteljütland Polizei) richtig gehandelt, als sie im September 2014 dem jetzt 60-jährigen Johnny Zaars aus Vestjylland (Westjütland) die Fahrerlaubnis verweigerten. Johnny Zaar leidet an chronischen Darmerkrankungen Morbus Crohn und Osteoporose, und er hat seit 2008 das Medikament Marinol eingenommen, das synthetisches THC enthält, um seine Schmerzen zu lindern.

Das Straßenverkehrsgesetz wurde im Jahr 2007 geändert

Im Jahr 2007 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend geändert, so dass mit THC im Blut – die psychotrope Substanzen von Cannabis enthalten – Kraftfahrzeuge zu fahren verboten wurde. Aber es geht auch aus dem Straßenverkehrsgesetz hervor, dass das Verbot mit psychotropen Substanzen im Blut nicht gilt, wenn dieses Medikament infolge eines rechtmäßigen Rezepts eingenommen wird.“ Johnny Zaars Arzt hatte ihm die Behandlung im September 2014 verordnet, und so bekam er seine Fahrerlaubnis zurück.

Während der Verhandlung argumentierte Zaars Anwalt, dass die dänische Polizei keine konkrete Prüfung seines Mandanten bezüglich seiner tatsächlichen Fahrtüchtigkeit gemacht hatte, sondern sich einzig auf die allgemeine Einschätzung der Gefahr von THC-haltigen Mitteln in Bezug auf seine Eignung verlassen hat. Johnny Zaar hat bereits seit acht Jahren Marinol eingenommen und ist so ohne Zwischenfälle Auto gefahren. Auch ist es zu keinen Unfällen gekommen. Und dennoch urteilte das Gericht, er dürfe nicht fahren, wenn er die Behandlung mit Marinol fortsetzt.

Sieben Parteien im Folketing hatten sich am 8. November über ein vierjähriges Pilotprojekt zur medizinischen Verwendung von Cannabis geeinigt. Im Text dieses Abkommens steht aber kein Wort über die Möglichkeit, ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auszusprechen, wenn Kraftfahrer mit medizinischem Cannabis behandelt werden. Doch die „Styrelsen for Patientsikkerhed“ (Agentur für Patientensicherheit) hat in einem Leitfaden von 2013 festgelegt, dass Suchtmittel und Führerschein nicht miteinander zu vereinbaren sind“, wenn die Dosis so hoch ist, dass sie die Fahrweise negativ beeinflussen kann.“

von

Günter Schwarz  – 25.11.2016