Alexander Van der Bellen setzt sich durch
(Wien) – Die Österreicher waren zum dritten Mal aufgerufen, ihren Bundespräsidenten zu wählen. Das Votum ist laut Hochrechnung zugunsten des 72-jährigen Alexander Van der Bellen ausgefallen. Der rechtspopulistische Gegenkandidat Norbert Hofer hat seine Niederlage eingestanden.
Aufgrund der Hochrechnung hat der Gegenkandidat, der 45-jährige Norbert Hofer, seine Niederlage eingestanden: „Ich bin unendlich traurig, dass es nicht geklappt hat. Ich hätte gerne auf unser Österreich aufgepasst“, schrieb er auf Facebook.
Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer wäre der erste Rechtspopulist an der Spitze eines Staates in Westeuropa geworden. Van der Bellen ist ein Befürworter der EU.
Rund 6,4 Millionen Bürger waren aufgerufen, ihre Stimme abgeben. Nach aktueller Hochrechnung haben 2,057 Millionen der Wähler für Van der Bellen, und 1,923 Millionen für Hofer gestimmt. Die 700’000 Stimmen, die per Briefwahl abgegeben wurden, werden erst im Verlaufe des Montags ausgezählt sein. Nach Angaben von ORF können die brieflichen Stimmen das Resultat aber nicht mehr entscheidend verändern. Die Wahlbeteiligung lag mit rund 74 Prozent nochmal etwas höher als im ersten Durchgang der Stichwahl im Mai (72,8 Prozent).
Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums war das internationale Medieninteresse riesig: 765 Journalisten, Fotografen und TV-Teams aus aller Welt hätten sich zur Berichterstattung angemeldet.
Das Amt
Der Bundespräsident kann in Österreich zumindest auf dem Papier einen erheblichen Einfluss auch auf die Tagespolitik nehmen. So kann er die Regierung entlassen und die Vereidigung eines Kabinetts oder einzelner Minister verweigern.
Die Wahl gilt dementsprechend als Weichenstellung für eine künftige Regierungsbeteiligung der zuwanderungs- und EU-kritischen FPÖ. Sie ist die aktuell populärste politische Kraft in Österreich.
Die Vorgeschichte
- Die erste Stichwahl am 22. Mai hatte Van der Bellen mit knapp 31.000 Stimmen Vorsprung hauchdünn gewonnen.
- Dieses Votum wurde vom Verfassungsgerichtshof wegen organisatorischer Mängel bei der Auszählung der Briefwahlstimmen annulliert.
- Nach einer erneuten Verschiebung des ursprünglichen Wahltermins am 2. Oktober wegen Problemen mit den Briefwahl-Kuverts wurde nun endlich am 4. Dezember über die Neubesetzung des höchsten Staatsamts entschieden.
von
Günter Schwarz – 05.12.2016