Immer wieder stellen Streifen der Polizei fest. dass Kinder auf Self-Balance-Boards (Hoverboards) auf Straßen und Gehwegen unterwegs sind. Von Kindern,  die einer Kontrolle unterzogen werden, und deren Hovervoards nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wird das Gerät sichergestellt, und es folgen juristische P‘robkleme.

Sobald das Self-Balance-Board durch einen Elektromotor angetrieben wird und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über sechs Stundekilometern erreicht, die bei den Hoverboards oft eine Geschwindigkeit bis zu 20 „Sachen“ sein kann, ist eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz sowie einem Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz fällig.

Aufgrund der technischen Merkmale eines solchen Boards ist dieses als Kraftfahrzeug einzustufen und somit zulassungspflichtig. Für das Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich. Weiterhin ist der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und Steuern zu zahlen.

von

Günter Schwarz – 05.12.2016