(Hamburg) – Gegen TV-Moderatorin Anne Will liegen mittlerweile fünf Strafanzeigen wegen der umstrittenem Sendung mit der Niqab-Trägerin Nora Illi vor. Die Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrats Schweiz trat vollverschleiert am 6. November um 21:45 Uhr in der ARD-Talkshow „Anne Will“ auf. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Moderatorin.

Nach dem umstrittenen Niqab-Auftritt von Nora Illi, der Frauenbeauftragten des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), gingen mittlerweile fünf Strafanzeigen gegen TV-Moderatorin Anne Will ein. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Hamburg dem „Focus“.

Bislang hatte gemäß der Zeitung erst eine Rechtsanwältin aus dem brandenburgischen Neuruppin gegen die Moderatorin und gegen die weiteren verantwortlichen Entscheidungsträger eine Strafanzeige erstattet. Zu ermitteln sei laut der Anzeige „wegen aller in Frage kommenden Straftaten“. Jetzt seien vier weitere Anzeigen gegen Will und die Redaktion eingegangen, wie ein Sprecher der Staatsanwalt sagt. „Die Anzeigen geben uns den Anlass, den Beitrag umfangreich auf alle in Frage kommenden Strafbestände zu prüfen“, zitiert ihn der „Focus2. Gegen welche Delikte konkret ermittelt wird, ist unklar. Doch wurde die Talkshow kritisiert, dem radikalen Islam zur besten Sendezeit eine Plattform gegeben zu haben.

Anne Will verkommt zur Propagandasendung für den IS

Der Auftritt von Illi hatte für einen Skandal gesorgt. 2Anne Will verkommt zur Propagandasendung für den IS“, titelte etwa die „Welt“. „Das kann man im öffentlichen Fernsehen nicht machen“, sagte Islamismus-Experte und Psychologe Ahmad Mansour, der ebenfalls Gast in der Sendung war.

Am meisten Kritik steckte die Sendung für die Einspielung einer Publikation des selbst ernannten Zentralrats ein. Darin verkündet der IZRS, wenn Muslime „nach dem Vorbild des Propheten … im gelobten Syrien gegen die Schergen Assads und für Gerechtigkeit kämpfen“, müsse man das „als Zivilcourage hochloben“.

https://www.youtube.com/watch?v=4YCYVUay1Kg

Kritik auch vom Rundfunkrat

Auch der Rundfunkrat des deutschen Senders NDR hat den Auftritt der verschleierten Nora Illi kritisiert. Einen Verstoß gegen den NDR Staatsvertrag sieht der Rat allerdings nicht.

Eine entsprechende Beschwerde habe das Gremium nach ausführlicher Diskussion abgewiesen, heißt es in einer Erklärung. Die Talksendung vom 6. November mit Illi als Gast habe nicht gegen die Grundsätze der Programmgestaltung verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor einigen Tagen bekannt gegeben, dass man ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet habe und nun prüfe, ob ein begründeter Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Man habe nun den Sendungs-Beitrag von der ARD angefordert. „Wenn wir in dem Beitrag Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung finden, werden wir in ein förmliches Ermittlungsverfahren einsteigen. Wenn nicht, werden wir das Verfahren einstellen“, sagte die Sprecherin. „Wenn wir den Beitrag haben und ihn auch dienstlich gesichtet haben, könnte eine Entscheidung schnell erfolgen.“

von

Günter Schwarz – 06.12.2016