(Brüssel) – Trotz der Ausnahme vom EU-Recht im Justizbereich haben sich Brüssel und København auf eine Teillösung geeinigt und damit kann Dänemark weiterhin wenigstens locker an die Polizeibehörde Europol angebunden bleiben. Der Zugang zu Daten wird für das Land zukünftig allerdings umständlicher.

Brüssel hat København eine Teillösung in der Frage der Kooperation in der grenzüberschreitenden Polizeibehörde Europol angeboten. Weil Dänemark im Justizbereich eine Ausnahme (Opt-out) vom EU-Recht genieß und Europol in eine supranationale Behörde umgewandelt wird, folgt daraus zwar grundsätzlich ein Ausschluss Københavns. Umso mehr, als die dänischen Stimmbürger es vor Jahresfrist abgelehnt hatten, den Mechanismus von Opt-out auf Opt-in umzustellen, was dem Parlament die Schaffung einer gesetzlichen Basis zum Verbleib in Europol ermöglicht hätte.

Die euroskeptische Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) hatte in der Abstimmungskampagne argumentiert, es werde sich dann schon eine Lösung finden lassen. Danach sah es allerdings lange nicht aus. Weil aber Europol vor Wochenfrist davor warnte, dass vermehrt islamistische Zellen in Europa aktiv werden könnten, will Brüssel nun Dänemark den Zugang zu den Europol-Datenbanken nicht gänzlich versperren.

Allerdings kann die dänische Polizei nicht direkt, sondern nur über Verbindungsoffiziere darauf zurückgreifen. Auch muss Dänemark im Schengenraum verbleiben, was der Volkspartei außerordentlich missfällt. Andere Parteien wollen sich mit der Bewertung der angebotenen Lösung zurückhalten, bis die Polizei ihren Standpunkt dazu mitgeteilt hat.

von

Günter Schwarz – 09.12.2016