(Buddikate) – Mehr als 75.000 Euro Bargeld fanden Zollbeamte einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel am 5. Dezember 2016 bei der Überprüfung eines PKW auf dem Rastplatz Buddikate an der Autobahn 1.

Die beiden 31- und 22-jährigen aus Irak und Syrien stammenden Insassen des Fahrzeugs waren auf dem Weg von Holzminden nach Lübeck, um dort einen Freund namens „Mahmut“ zu besuchen. Die Frage nach mitgeführten Waffen und Rauschgiften verneinten die beiden. Eine mehrsprachige Broschüre, die die Vorschriften für Bargeldkontrollen erläutern, wurde ihnen ausgehändigt. Die anschließende gezielte Frage nach Bargeld wurde ebenso verneint.

Bei der Überprüfung des Fahrzeuginnenraums entdeckten die Beamten Manipulationen an der Mittelkonsole. Nachdem die Verkleidung entfernt wurde, fanden die Zöllner verschiedene Geldbündel. Auch die Verkleidung der Fahrertür diente als Schmuggelversteck. Hier fanden die Beamten ebenfalls diverse Bündel an Geldscheinen. Insgesamt stießen die Beamten bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle auf 1.577 Geldscheine, die einen Betrag von über 75.000 Euro ergaben. Über die Herkunft und die Verwendung des Geldes konnten die beiden keine Angaben machen. Wegen Nichtanzeige von mitgeführtem Bargeld leiteten die Zollbeamten ein Bußgeldverfahren ein und erhoben einer Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000 Euro. Die Gesamtsumme des Bargeldes wurde sichergestellt.

Zusatzinformationen: Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmittel über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinneren. Anzeigepflichtig sind Bargeld und dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen ist auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

von

Günter Schwarz  – 09.12.2016