(London) – Der Brexit-Prozess am britischen Supreme Court ist zu Ende gegangen. Britische Medien sprechen von einer „juristischen Schlacht“. Die Richter des Supreme Court in London entscheiden in den kommenden Wochen nun darüber, ob das britische Parlament ein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung des Landes aus der EU haben muss. Die Regierung hält das Votum der Wähler beim Brexit-Referendum für den Ausdruck des Volkswillens, dem kein Parlamentsbeschluss mehr folgen muss. Die andere Seite besteht auf den Regeln der repräsentativen Demokratie.

Auch das Europaparlament verlangt eine Mitsprache bei den Brexit-Verhandlungen mit der britischen Regierung, wie der scheidende Präsident Martin Schulz (SPD) im Namen der Fraktionschefs in einem Brief an EU-Ratspräsident Donald Tusk schreibt.

Die Parlamentarier hatten demnach zuvor vom Entwurf einer Erklärung erfahren, die die 27 EU-Staats- und Regierungschefs unter Ausschluss Großbritanniens nach dem EU-Gipfel am Donnerstag abgeben wollen. In dem Entwurf ist den Informationen zufolge für das Parlament lediglich eine „Nebenrolle“ im Brexit-Prozess vorgesehen. Schulz äußerte sich in seinem Schreiben „enttäuscht“ über den Entwurf und drohte zugleich mit Konsequenzen, sollte es dabei bleiben.

von

Günter Schwarz – 15.12.2016