(Berlin) – In Dänemark gibt es ein Ferienmodell, für das dänische Gewerkschaften oder Fonds Wohnungen in Berlin kaufen. Diese werden den Mitgliedern ausschließlich zur Erholung überlassen. Ist das keine Zweckentfremdung? Ein Berliner Gericht klärte die Frage am Mittwoch.

Das dänische Ferienmodell steht in Berlin vor dem Aus. Die dänische Polizei-Gewerkschaft und der Kommunalverband dänischer Kommunen hatten in Berlin Eigentumswohnungen gekauft und gegen eine Wochenpauschale ihren Mitgliedern überlassen. In Dänemark ist das erlaubt – in Berlin gelten andere Gesetze. Einige Berliner Bezirke klagten gegen das dänische Ferienwohnungsmodell, worüber das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt am vergangenen Mittwoch urteilte: „Das Dänische Ferienmodell ist Zweckentfremdung.“

Wer in Dänemark zum Beispiel in der Gewerkschaft oder kommunaler Mitarbeiter ist, dem entstehen auch außerhalb des Arbeitsmarkts Vorteile. Gegen eine Pauschale kann er in einer Wohnung der Gewerkschaft Urlaub machen. „Die Überlassung einer Ferienwohnung für Urlaubsaufenthalte gegen eine Wochenpauschale erfolgt entgeltlich. Eine derartige Vermietung stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar“, hat das Verwaltungsgericht nun entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Dänen können vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dagegen in Berufung gehen, was die Kläger mündlich bereits angekündigt haben.

Die Dänen argumentieren, dass sie die Wohnungen nicht mit einer Gewinnabsicht überlassen. Zudem kommen die Mitglieder nach Berlin zu Bildungsurlauben, was mit Besuchen Berliner Sehenswürdigkeiten und Museen verbunden ist. Grundsätzlich sieht die Gesetzgebung eine Ausnahmeregelung für Wohnungen vor, die für nichtkommerzielle und soziale Zwecke genutzt werden, womit die Rechtsvertreter der Dänen argumentierten. Das Verwaltungsgericht wollte dieser Argumentation allerdings nicht folgen und gab den klagenden Bezirken Recht.

 von

Günter Schwarz – 16.12.2016