(Berlin) – Wer als Flüchtling Geld oder andere Wertsachen mit ins Land bringt, soll hier etwas davon abgeben. Nicht nur in Dänemark ist das gängige Praxis und gesetzlich geregelt, auch in Deutschland müssen Migranten für ihren Aufenthalt bezahlen und bekommen Wertsachen abgenommen.

Wie war die Empörung im In-und Ausland groß, als Dänemark 2015 begann, den Flüchtlingen Wertsachen abzunehmen. Das dänische Gesetz sieht vor, dass das Gepäck von Flüchtlingen durchsucht und Wertsachen oder Bargeld über 3000 Kronen (403 Euro) beschlagnahmt werden können. Gegenstände von persönlichem Wert, etwa Eheringe, werden nicht eingezogen.

So sollen bemittelte Flüchtlinge etwas an ihren Aufenthalt in Dänemark bezahlen. Kritiker bezeichneten das Vorgehen als „Nazi-Methoden“. Die rechtsbürgerliche Minderheitsregierung in Dänemark, die unter ständigem Druck der rechtspopulistischen Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) steht und die ähnlich der deutschen AfD zumeist mit „flachen Sprüchen“ agiert, ist in Europa aber nicht allein. Auch in Deutschland müssen Migranten für ihren Aufenthalt bezahlen, sofern sie Wertsachen besitzen.

In Mittelfranken etwa zogen Beamte dieses Jahr drei Autos ein, auch in Rheinland-Pfalz wurde das Auto eines Flüchtlings beschlagnahmt. Das schreibt der „Spiegel“. Eines der Autos wurde zurückgegeben, als der Flüchtling wieder das Land verließ.

In Thüringen nahmen die Behörden den Migranten nur Bargeld ab: von August 2015 bis Oktober 2016 insgesamt 15.860 Euro, 2.800 US-Dollar (2.677 Euro) und 9.500 iranische Rial (umgerechnet rund 28 Cent).

Zwölf Bundesländer haben in den Jahren 2015 und 2016 Asylbewerbern in mindestens 1489 Fällen Geld abgenommen und mit den Kosten für Verpflegung und Unterhalt verrechnet. Die Länder stellten so Vermögen in Höhe von mindestens 863.000 Euro sicher. Tatsächlich, so vermutet der „Spiegel“, dürfte die Summe höher sein.

von

Günter Schwarz – 26.12.2016