Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern
In Deutschland hat der Verkauf von Feuerwerk heute Morgen, dem 29.12.2016 begonnen, und er endet am Silvestertag, dem 31.12.2016. Nicht nur die Polizei, die Feuerwehr und alle Rettungsdienste weisen darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (z. B. Böller, Kanonenschläge, Raketen) nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt ist und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Und das sollte jedem „mündigen Bürger“, der verantwortungsbewusst handelt, ohnehin klar sein.
Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern. Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Aus gefahrenabwehrenden Gründen können Böller sichergestellt werden. Und noch ein wichtiger Sicherheitstipp: Der Genuss von Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen sich nicht!
Wir wünschen Ihnen einen sicheren und friedvollen Jahreswechsel – ohne den Verlust von Gliedmaßen und anderen schweren Verletzungen verursacht durch Feuerwerkskörpern!
von
Günter Schwarz – 29.12.2016