Seit dem 01. Januar sind in Dänemark eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten. Im Folgenden haben wir eine Auswahl der Entscheidungen vom Folketing des vergangenen Jahres zusammengestelt, die nun im Land offiziell in Kraft sind:

Führerschein mit 17

Mit dem Jahresbeginn tritt eine neue dreijährige Probezeit für Führerschein-Neulinge in Kraft. Im Rahmen dieses Systems ist es möglich, dass schon ein 17jähriger ein Fahrzeug führen kann, solange er in Begleitung einer volljährigen Person ist. Erst mit 18 Jahren darf das Fahrzeug dann allein gefahren werden. Bisher konnte ein Führerschein erst mit 17 Jahren begonnen werden – die neue Regel zieht diese Möglichkeit auf das Alter von 16 Jahren und 9 Monaten vor. Quasi also ein Jahr früher. Der Verband der Fahrleherer, wie auch die Polizeigewerkschaft betrachten diese neue Regelung kritisch.

Beschränkung der doppelten Ausbildung

In 2017 wird das „Gesetz der Beschränkung einer doppelten Ausbildung“ eine vollständig staatlich finanzierte Doppelausbildung unterbinden. In Zukunft ist es also nicht mehr möglich, dass z.B. ein ausgebildeter Erzieher im Anschluß an seine Ausbildung eine weitere Ausbildung als Krankenpfleger absolviert. Betroffen sind Menschen mit einem Hochschulabschluss und Ausbildungen, die auf gleichem oder niedrigerem Niveau stattfinden. Gegen diesen Gesetzesentwurf haben im Vorfeld zahlreiche Studenten demonstriert.

Großzügigeres System für Arbeitslose

Arbeitslose, die Minijobs und besfristete Stellen annehmen, haben bessere Bedingungen für eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Die Anpassungen verbessern die Leistungsdauer der Zahlungen und ermöglichen den Beschäftigungslosen so einen flexibleren Einstieg in einen Arbeitsmarkt.

Bedenkzeit für Kredite

Wer einen Kredit benötigt, wird nicht selten von Internet- und SMS-Angeboten in einen Verbraucherkredit gelockt. Ein neues Gesetz führt nun ein, dass Kreditnehmer eine Frist von 48 Stunden eingeräumt werden muss, in der noch von dem Kreditvertrag zurückgetreten werden kann. Der Verbraucherschutz ist der Meinung, dass eine Schuldenspirale nicht selten durch vorschnelle Entscheidungen herbeigeführt würde. Eine zusätzliche Bedenkzeit sei ein Schritt in die richtige Richtung, um den Verbraucher zu schützen und „Kurzschlussreaktionen“ zu vermindern.

von
Michael Schwarz – 03.01.2017