Massenmörder Breivik klagt wieder vor Gericht
Die Frechheit und Unverfrorenheit des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik, der 2011 auf der Insel Utøya 77 Menschen kaltblütig erschoss, kennt keine Grenzen. Mit der Frage, ob Sind die Haftbedingungen des Massenmörders angemessen sind, muss sich ab heute wieder ein norwegisches Gericht beschäftigen. Die Verhandlung soll bis zum 18. Januar dauern. Im Hochsicherheitsgefängnis Skien wird über die Berufung gegen das Urteil vom April 2016, das teilweise zugunsten Breiviks ausgefallen war, verhandelt. Das Gericht befasst sich ab Dienstagmittag um 12:45 Uhr erneut über die Haftbedingungen des Massenmörders Anders Behring Breivik. Der 37-Jährige hatte gegen den Staat geklagt, weil seiner Meinung nach seine Isolationshaft gegen die Menschenrechte verstoße.
Breivik hatte im Sommer 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen ermordet. Er wurde zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Im vergangenen Jahr klagte der 37-Jährige gegen die Haftbedingungen und hatte damit teilweise Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Länge und mangelhafte Begründung seiner Abschottung Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletze. Nicht stattgegeben wurde hingegen seiner Klage, dass sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt werde, indem Kontakte zu anderen Rechtsextremisten beschränkt würden. Der norwegische Staat wurde zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 37 000 Euro verurteilt und ging in Berufung. Auch bei Angehörigen der Opfer war das Urteil auf Unverständnis gestoßen.
Konkret klagte Breivik wegen „unmenschlicher und entwürdigender“ Behandlung. Er hatte unter anderem als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe. Zudem beschwerte er sich über häufige Durchsuchungen und die Tatsache, dass er sich oft nur in Handschellen zwischen den drei Zellen bewegen dürfe, die ihm zur Verfügung stehen. Während der viertägigen Verhandlung kritisierte er auch die Verpflegung im Gefängnis und dass er mit Plastikbesteck essen müsse. Breiviks Anwalt argumentierte, die Haftbedingungen verschlechterten die „psychische Gesundheit“ seines Mandanten. Die Rechtsvertreter der norwegischen Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei „extrem gefährlich“.
Breivik belegt drei Zellen im Hochsicherheitsgefängnis
Norwegen legt prinzipiell großen Wert auf einen liberalen Strafvollzug, in dem der Rehabilitierungsgedanke Vorrang vor der Bestrafungsabsicht hat. Breiviks Haftbedingungen sind im internationalen Vergleich komfortabel. Im Hochsicherheitsgefängnis Skien belegt er drei Zellen: einen Schlafraum, ein Studierzimmer und einen Fitnessraum. Jedoch hat Breivik keinen Kontakt zu Mitgefangenen und so gut wie keine privaten Besucher. Auch seine postalischen Kontakte sind eingeschränkt – eine Maßnahme, die von den Behörden als nötig erachtet wird, um die Bildung eines extremistischen Netzwerks zu verhindern.
Für heute waren nur eine Begehung des Gefängnisses und ein Eröffnungs-Statement des Staates geplant. Am morgigen Mittwoch soll es mit einem Statement Breiviks weitergehen. Im Laufe des Prozesses sollen mehrere Zeugen gehört werden.
Die Medienaufmerksamkeit bei dem ersten Verfahren nutzte Breivik für seine Zwecke. Als ihm zu Beginn die Handschellen abgenommen wurden, zeigte er den Hitlergruß.
von
Günter Schwarz – 10.01.2017