Am 11. Januar 1907 wird der OptAnt-Vertrag zwischen Dänemark und Deutschland unterzeichnet, um die Situation der vor 1898 von dänischen Optanten in Schleswig geborenen Kinder, die formell staatslos waren, zu lösen, gingen Deutschland und Dänemark 1907 den Optantenvertrag ein. Dänemark verzichtete im Gegenzug auf die Forderung nach einer Volksabstimmung und erkannte die Grenze an.

Im Deutsch-Dänischen Krieg (1864) besiegten österreichische und preußische Truppen in Schleswig und im übrigen Jütland die dänischen Truppen. Bereits zuvor hatten Truppen des Deutschen Bundes in einer Bundesexekution kampflos das bundesangehörige Holstein besetzt. Im Vertrag von Wien von 1864 wurde den dänischen Schleswigern die Möglichkeit einer dänischen Option ermöglicht, etwa 25.000 Optanten machten davon Gebrauch. Im Vertrag von Gastein vom 14. August 1865 erhielt Preußen das Herzogtum Sachsen-Lauenburg und das Herzogtum Schleswig, während Holstein bis zum preußischen Einmarsch 1866 an Österreich fiel. Der Vertrag von Prag von 1866 nannte in Artikel 5 ein nationales Referendum in Schleswig, das jedoch erst auf Druck der Alliierten 1920 durchgeführt wurde.

Im Ersten Weltkrieg blieb Dänemark neutral. 1920 fiel nach einer Volksabstimmung „Nordschleswig“ an Dänemark. Der mittlere und südliche Teil – „Südschleswig“ – blieb bei Deutschland. Die so gezogene Grenze bildet noch heute den Grenzverlauf.

Heute sind die deutsch-dänischen Beziehungen vor allem durch eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit geprägt. Die beiden Nachbarländer sind Mitglied in der Europäischen Union und in der NATO. Sie haben eine 67 Kilometer lange gemeinsame Landgrenze.

von

Günter Schwarz – 11.01.2017