NPD weiter unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
Nach dem Scheitern des Verbotsverfahrens gegen die NPD hat der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) die weitere Beobachtung der rechtsextremen Partei durch den Verfassungsschutz zugesichert. Diese halte er „weiter für geboten“, ebenso wie künftige Verbote rechtsextremer Vereine und „Kameradschaften“, erklärte De Maiziere gestern in Berlin.
„Ein starkes Zeichen“
Die Einstufung der NPD als schwach und unbedeutend wertete der Minister aber als Erfolg. „Unsere Auffassung, dass die Ideologie der NPD verfassungsfeindlich und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist sowie die Menschenwürde missachtet, hat das Bundesverfassungsgericht (…) deutlich bestätigt“, erklärte De Maiziere weiter.
„Das Verbot der NPD ist also nicht daran gescheitert, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt, sondern daran, dass sie zu schwach und unwichtig ist, sie auch zu verwirklichen.“ Das sei „ein starkes Zeichen“ dafür, dass „wir in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt haben“.
„Ansteigendes rechtsextremistisches Personenpotenzial“
Allerdings äußerte sich de Maiziere auch besorgt über ein „ansteigendes rechtsextremistisches Personenpotenzial“ in Deutschland. Daher bleibe die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Demokratiefeindlichkeit und Rassismus, sei es aus der NPD, den Kameradschaften, der AfD und der Pegida, eine dringliche Aufgabe aller Demokraten. So sagt de Maiziere: „Sie ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die wir zusammen annehmen müssen, mit präventiven wie mit repressiven Elementen.“ Im Hinblick auf die NPD kündigte er zudem an, auch mögliche Änderungen der Regeln zur Parteienfinanzierung zu prüfen.
von
Günter Schwarz – 18.01.2017