(Dresden) – Björn Hocke hat nach seiner Rede in Dresden am Dienstag eine Welle von Gegenwind erfahren. Die Reaktionen reichen von öffentlicher Kritik aus verschiedenen Richtungen über Aufrufe zu Disziplinarverfahren bis hin zu einer handfesten Strafanzeige. Was genau wird ihm vorgeworfen und warum?

Nach seiner Rede bei der „Jungen Alternative“ in Dresden am Dienstag prasselt auf den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke massive Kritik ein. Das Holocaust-Mahnmal in Berlin habe er als „Denkmal der Schande“ bezeichnet, so der Vorwurf. Zwar nennt Höcke das Denkmal für die ermordeten Juden Europas nicht wörtlich in seiner Rede, kaum Zweifel besteht allerdings bei seinen Kritikern, dass genau jenes Holocaust-Mahnmal als Schandmal diskreditiert wird.

Öffentliche Stimmen, wie der Zentralrat der Juden und verschiedene Politiker aller demokratischen Parteien, empörten sich. Eva Högl (SPD) und Özcan Mutlu (Bündnis/90 Die Grünen) riefen dazu auf, ein Disziplinarverfahren gegen Björn Höcke einzuleiten.

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry und deren Ehemann Marcus Pretzell, AfD-Vorsitzender Nordrhein-Westfalen, versuchten Höckes Äußerungen öffentlich zu relativieren, obwohl es nicht sehr überzeugend klang und zu der AfD-Strategie passt: Einer „haut drauf“ und der andere behauptet, es sei alles nicht so gemeint. – Das ist die typisch nationalsozialistische Strategie, welche schon die Nazis in der Weimarer Republik anwandten, bevor sie 1933 „an die Macht“ kamen!

Diether Dehm, Bundestagsabgeordneter der Linken, hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Auf den betreffenden Strafbestand (§ 130 StGB, Abschnitt 3) steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Björn Höcke stand bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung. Höcke erklärte jedoch öffentlich, dass er das Holocaustgedenken der Deutschen kritisiert habe, sei eine „bösartige und bewusst verleumdende Interpretation“.

Deither Dehm überzeugt diese Erklärung nicht. Der Bundestagsabgeordnete erklärt seinen juristischen Schritt und erläutert, warum Höckes Äußerungen seiner Meinung nach den Paragraphen gegen Volksverhetzung sehr wohl verletzen und wieso in Höckes Rede Naziverbrechen verniedlicht worden seien:

Hat Björn Höcke also den Nationalsozialismus relativiert und das Gedenken an den Holocaust verunglimpft, diesen gar verharmlost oder wurde der AfD-Landesvorsitzende nur missverstanden? Das werden wohl bald die Gerichte zu klären haben und hoffentlich dem rechten Gedankengut einen weiteren Verweis erteilen, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit der NPD in diesen Tagen bereits geschehen ist, denn die AfD ist schon längst in die Fußstapfen der NPD getreten.

von

Günter Schwarz – 19.01.2017