Eine 67-jährige Dänin, die sich serlbst als „altes Hippiemädchen“ bezeichnet, verstieß auf Facebook gegen den „Rassismus-Paragraphen“. „Es war schön, unter Gleichgesinnten zu sein“, sagt sie.

Das Gericht von Glostrup bei København hat am Freitag eine 67-jährige Rentnerin zu 20 Tagessätzen à 250 Kronen – also insgesamt 5.000 Kronen (672 Euro) – Geldstrafe verurteilt. Sie hatte sich 2014 und 2015 mehrfach in einer geschlossenen Facebook-Gruppe entwürdigend und verhöhnend über Muslime geäußert, so das Gericht.

Als Grundlage des Urteils diente der Paragraph 266b des dänischen Grundgesetzes, der sogenannte „Rassismus-Paragraph“. Die Frau hatte unter anderem behauptet, Muslime seien inzestuös und muslimische Länder seien „Verliererländer“.

6.000 Mitglieder in antiislamischer Facebook-Gruppe

Die schwarzhaarige, tätowierte Frau erschien in Jogginghosen vor Gericht und gestand, die Hassnachrichten verfasst zu haben. Sie leugnete jedoch, dass sie ihre Botschaften habe verbreiten wollen. Damals waren rund 6.000 Menschen Mitglied ihrer Facebook-Gruppe; heute zählt diese nur noch einige Hundert Mitglieder.

„Ich habe die Gruppe geschaffen, damit wir Gleichgesinnten unseren Frust ablassen konnten. Es war schön, unter Gleichgesinnten zu sein. Draußen in der Gesellschaft war es normalerweise nicht so“, sagte die Frau vor Gericht.

Der Paragraph 266b besagt, dass die vorsätzliche Verbreitung drohender, verhöhnender oder entwürdigender Aussagen über eine Gruppe beispielsweise aufgrund deren Hautfarbe oder Glauben strafbar ist.

Die Frau berichtete, dass sie über Burkas und Schleier als abscheuliche „Mohammedaner-Krankheiten“ geschrieben habe, weil diese nicht „in die freie westliche Welt“ gehörten. „Ich bin ein altes Hippiemädchen. Wir haben in den späten Sechzigern für Freiheit gekämpft. Das hier ist Frauenunterdrückung“, sagte sie und erbat sich Bedenkzeit, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird.

5.000 Kronen Strafe in Rassismus-Fällen Usus

Anfang Januar war ein 24-jähriger Mann in Dänemark ebenfalls zu 5.000 Kronen Strafe verurteilt worden, weil er auf seiner Facebook-Seite dazu aufrief, Juden zu verprügeln. Und vergangenes Jahr wurde der durch eine Fotografie bekannt gewordene „Spyttemand“ (Spuck-Mann) zu 5.000 Kronen verurteilt, weil er von einer Brücke aus auf Flüchtlinge spuckte, die zu Fuß auf einer Autobahn gingen.

von

Günter Schwarz – 28.01.2017