(Schleswig) – Das reformierte Gesetz zum kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat am Freitag das Landesverfassungsgericht in Schleswig entschieden. Betroffen seien einige Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAGE). So werde nicht ausreichend ermittelt, welchen Finanzbedarf Land und Kreise überhaupt haben. Auch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Ausgaben in dünn besiedelten Gebieten sei nötig. Jetzt muss die Landesregierung das Gesetz bis Ende 2020 nachbessern.

Innenminister Studt: „Gute und wichtige Botschaft“

Innenminister Stefan Studt (SPD) kündigte an, die Aspekte, in denen das Landesverfassungsgericht Änderungsbedarf sieht, im vorgegebenen Zeitrahmen nachzubessern. Außerdem begrüßte er das Urteil. „Das Urteil zeigt, dass die Reform grundsätzlich verfassungskonform ist. Sie hat in ihren wesentlichen Punkten Bestand“, sagte Studt und fügte an, „das sei eine gute und wichtige Botschaft für Land, Kreise und Kommunen.“

Staatssekretärin Söller-Winkler erwartet heftige Diskussionen

Auch Staatssekretärin Manuela Söller-Winkler (SPD) zeigte sich erfreut, dass die Reform grundsätzlich Bestand haben werde. Sie erwartet aber intensive Diskussionen über die jetzt anstehenden Berechnungen: „Das wird eine Herausforderung sein. Das ist auch nichts, was man vermutlich völlig streitfrei machen kann.“ Da werde es innerhalb der Kommunen heftige Diskussionen geben, was man wie bewerten kann und wie man es zueinander ins Verhältnis setzt, meint die Staatssekretärin. „Das ist nicht einfach. Und ich schließe daraus, dass das Gericht das auch so bewertet hat, da sie uns eine relativ lange Übergangszeit gelassen haben“, sagte Söller-Winkler.

„Klatsche für die Landesregierung“

Der Piratenabgeordnete Torge Schmidt nannte das Urteil „eine Klatsche für die Landesregierung“. Wichtig sei vor allem, dass das Gericht deutlich gemacht habe, dass die Kommunen finanziellen Spielraum bräuchten, um selbst zu gestalten. Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistags, Ostholsteins Landrat Reinhard Sager (CDU), begrüßte, dass das Gericht festgestellt habe, dass das Land nicht „in Gutsherrenart“ den Finanzbedarf für die Kommunen festlegen könne. Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen forderte den Gesetzgeber auf, nicht bis zum Ende der Frist mit den Nachbesserungen zu warten.

Gesetz regelt Ausgleichszahlungen des Landes für Kommunen

Gegen das seit Januar 2015 geltende Gesetz hatten drei Kreise kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Opposition hatte gegen das Gesetz eine sogenannte Normenkontrolle angestrengt. Das Gesetz, das seit Anfang 2015 in Kraft ist, soll Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Strukturen finanziell gerecht ausstatten. Dafür erhalten die Kommunen und die Kommunalverbände vom Land Geld, das nach bestimmten, im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgelegten Regeln verteilt wird. Es gibt auch eine Umverteilung, denn die Starken sollen den Schwachen helfen. Das Geld stammt aus Einnahmen des Landes – etwa aus Einkommens-, Körperschafts- oder Umsatzsteuern.

von

Günter Schwarz – 29.01.2017