(Washington) – US-Präsident Trump bekommt erstmals gerichtlich seine Grenzen aufgezeit. Ein Bundesrichter hat Trumps Einreiseverbot von Muslims aus sieben überwiegend muslimischen Ländern vorläufig aufgehoben. Die Regierung will gegen den Entschied vorgehen.

Juristischer Schlag für US-Präsident Donald Trump: Ein Bundesrichter in Seattle hat das von ihm verhängte Einreiseverbot für Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern vorerst gestoppt. Die Entscheidung von Richter James Robart vom Freitag gilt solange landesweit, bis über die Klage des Generalstaatsanwalts des Bundesstaates Washington, Bob Ferguson, entschieden ist. Diese temporäre Anordnung entzweit die Gemüter. Dennoch dürfte die größten Erfolgschancen für die Gegner der Rechtsweg eröffnen. Aber auch dieser Weg garantiert keinen Erfolg.

Während Präsident Trump seine temporäre Einreisesperre für Personen aus sieben afrikanischen und nahöstlichen Ländern vehement verteidigt, formiert sich Widerstand auf drei Ebenen. Zum einen kam es an Flughäfen und in mehreren Städten am Sonntag zu Demonstrationen, die aber natürlich kurzfristig keine Folgen haben, denn die Demonstranten gehören nicht jener Bevölkerungsgruppe an, die für Trump gestimmt hatte und auf die der Präsident nun hören müsste.

Doch auch im Kongress waren kritische Worte auch von mehreren Republikanern zu hören. Doch abgesehen von den „üblichen Verdächtigen“ wie Lindsey Graham oder John McCain ist unklar, was von der Kritik noch übrig bleibt, nachdem klargeworden ist, dass die Einreisesperre für Besitzer der Green Card nicht gilt.

Generalstaatsanwalt Bob Ferguson sagt: „Vor Gericht siegt nicht die lauteste Stimme, sondern die Verfassung.“

Klagen gegen das Einreiseverbot

In mehreren US-Staaten werden derzeit juristische Kämpfe gegen das von US-Präsident Donald Trump verordnete Einreiseverbot geführt.

Washington: Ein US-Bundesrichter in Seattle hat das umstrittene Dekret vorläufig blockiert. Richter James Robert gab am Freitag eine entsprechende Anordnung heraus, nachdem die Bundesstaaten Washington und Minnesota Antrag gestellt hatten. Die Anordnung gilt landesweit. Washington und Minnesota waren die ersten Bundesstaaten, die gegen das Einreiseverbot Einspruch eingelegt hatten. Die Anwälte der US-Regierung argumentierten, diese hätten kein Recht darauf, gegen das Dekret juristisch vorzugehen. Der US-Kongress habe dem Präsidenten die Autorität gegeben, über Fragen der Nationalen Sicherheit zu verfügen. Der Richter wies die Argumentation zurück.

Virginia: Eine Richterin erlaubte auch dem US-Staat Virgina, gegen das Einreiseverbot zu klagen. Leonie Brinkema weitete den Umfang des Antrags noch aus, der zunächst lediglich zugunsten dauerhafter Einwohner mit einer Green Card gestellt wurde. Sie gab an, auch Fälle in ihrem Richterspruch berücksichtigen zu wollen, denen ein Visum ausgestellt und das dann widerrufen worden sei. Vor Gericht hatte ein Anwalt der US-Regierung zunächst gesagt, dass die Visa von mehr als 100 000 Menschen zurückgezogen worden seien. Das US-Aussenministerium korrigierte diese Zahl später auf weniger als 60 000. Die höhere Angabe habe auch Visa betroffen, die von dem Einreiseverbot ausgenommen oder abgelaufen gewesen seien.

Massachusetts: Ein Bundesrichter in Boston hat die Ausweitung einer einstweiligen Verfügung gegen das Migrationsdekret abgelehnt. Diese war am 29. Januar für sieben Tage in Kraft getreten. Sie hatte untersagt, dass Personen, die unter die Exekutivorder Trumps fallen, in Gewahrsam genommen oder ausgewiesen werden.

Hawaii: Auch Hawaii verklagt die US-Regierung wegen des Einreiseverbots für Staatsbürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern. Staatsanwalt Doug Chin argumentierte, es trenne Familien in Hawaii und halte Bewohner vom Reisen ab. Dadurch würden Werte des Staates herabgesetzt, an deren Schutz Hawaii lange gearbeitet habe. Reisende nach Hawaii könnten sich zudem nicht willkommen fühlen, was eine Bedrohung für den Tourismus darstelle.

New York: Am Donnerstag weitete eine Richterin in Brooklyn eine bereits bestehende Anordnung gegen den Einreisestopp aus. Dieser ist nun bis zum 21. Februar ausgesetzt.

Kalifornien: Drei kalifornische Studenten haben Einspruch gegen das Einreiseverbot eingelegt, weil es den Alltag der Studierenden erschwere. Eine Studentin an der Universität von Stanford könne nun beispielsweise nicht mehr ihren Ehemann im Jemen besuchen. Einem anderen Jemeniten am Grossmont College von San Diego sei es nun unmöglich, sein Studium fortzuführen.

von

Günter Schwarz – 04.02.2017