(Berlin) – Bund und Länder in Deutschland haben sich grundsätzlich auf Maßnahmen zur schnelleren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer verständigt. Dies sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern Abend in Berlin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Dazu solle zeitnah ein Gesetz verabschiedet werden. Es müssten noch einige Details geklärt werden.

Geplant ist unter anderem die Erweiterung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Für Asylbewerber, die ihre Herkunft verschleiern, soll es künftig eine räumliche Beschränkung ihres Aufenthalts geben. Um die Identität eines Flüchtlings klären zu können, soll auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Smartphones und SIM- Karten zugreifen können.

16-Punkte-Plan vorgelegt

Der Bund hatte den Ländern einem 16-Punkte-Plan vorgelegt. Geplant ist unter anderem die Erweiterung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Vorgesehen sind weiters mehrere Ausreisezentren, in denen sich Ausreisepflichtige kurz vor ihrer Abschiebung aufhalten sollen. Zudem soll ein neues „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) von Bund und Ländern in Deutschland Sammelabschiebungen erleichtern.

Beide Seiten betonten, dass vorgetäuschte Identität oder Straftaten eine schnelle Abschiebung zur Folge haben müssten. Andererseits sollen auch Anreize für eine freiwillige Rückkehr geschaffen werden. Merkel sagte, abgelehnte Bewerber sollten möglichst schon aus Erstaufnahmeeinrichtungen rückgeführt werden. Die Bundespolizei soll mittelfristig mehr Kompetenzen bekommen.

Deutschland hatte bereits im vergangenen Jahr deutlich mehr Menschen abgeschoben als zuvor. Das Innenministerium zählte für 2016 25.375 Abschiebungen. Das sei eine Zunahme von 21,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen erhöhte sich um 45 Prozent auf gut 54.000.

von

Günter Schwarz – 10.02.2017