Seit der Ratifizierung der Verfassung durch neun der dreizehn Einzelstaaten gab das Wahlmännerkollegium, das die Wahl des Präsidenten vorzunehmen hatte, am 4. Februar 1789 die einhellige Wahl George Washingtons zum Präsidenten bekannt. Er wurde zum ersten US-Präsidenten gewählt, und er begann schon, mehr als 13.000 Dekrete zu unterschreiben, die bislang von US-Präsidenten erlassen wurden. Mit den sogenannten „Executive orders“ nutzten sie ein Instrument, das ihnen eine Alternative zum Gesetzgebungsprozess bietet.

Verbindliche Anweisung an Bundesbehörden

Bei den Exekutivanordnungen oder Präsidentendekreten handelt es sich um eine verbindliche Anweisung des US-Präsidenten an die Bundesbehörden. Er kann damit seine nach Artikel II der Verfassung zustehende Exekutivgewalt ausüben. Er braucht dafür nicht die Zustimmung des Kongresses, also der Legislative.

Das Präsidentendekret ist nicht ausdrücklich in der US-Verfassung oder in Bundesgesetzen erwähnt. Es ist damit ein Element der formlosen Rechtspraxis.

Die Wirkung von Dekreten ist zeitlich begrenzt. Ein Präsident kann sein eigenes Dekret jederzeit wieder aufheben. Genauso kann er Erlasse rückgängig machen, die von einem seiner Vorgänger beschlossen wurden.

Kongress und Bundesgericht können Dekrete stoppen

Den Präsidentendekreten sind weitere enge Grenzen gesetzt. Sie dürfen sich nicht gegen bestehende Gesetze richten, und sie dürfen keine neuen Gelder freimachen – denn die Hoheit über den US-Bundeshaushalt liegt beim Kongress.

Aber auch die Möglichkeiten des Kongresses, gegen eine „Executive order“ vorzugehen, sind sehr begrenzt. Er kann neue Gesetze verabschieden oder keine Haushaltsmittel für die Umsetzung des Dekrets bereitstellen. Der Präsident kann dann allerdings gegen ein solches Vorgehen sein Veto einlegen, das der Kongress wiederum mit Zweidrittelmehrheit überstimmen müsste.

Außerdem können Präsidentendekrete von einem Bundesgericht außer Kraft gesetzt werden.

Nur ein US-Präsident ohne Dekret

Die „Executive orders“ geben dem US-Präsidenten die Möglichkeit, Blockaden durch den Kongress zu umgehen, etwa wenn hier die politischen Gegner die Mehrheit haben und Vorhaben blockieren.

Nahezu jeder US-Präsident hat die „Executive orders“ genutzt. Einzige Ausnahme war William Henry Harrison, der neunte Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Er unterzeichnete 1841 kein einziges Dekret, war allerdings auch nur einen Monat nach seinem Amtsantritt an einer Lungenentzündung gestorben.

Alleiniger Dekret-Spitzenreiter der US-Geschichte ist Franklin D. Roosevelt. Er unterzeichnete in seiner zwölfjährigen Amtszeit von 1933 bis 1945 insgesamt 3.522 „Executive orders“. Darunter war die Executive Order Nr. 9066, mit der Roosevelt dem Militär die Erlaubnis gab, japanisch-stämmige Amerikaner an der Westküste sowie Deutsch-Amerikaner für die Dauer des Zweiten Weltkrieges zu internieren.

„Executive Orders“ ausgewählter US-Präsidenten

von

Günter Schwarz – 11.02.2017