„Cayla“ hat eine Lieblingsfarbe und erzählt gern Geschichten, aber sie ist viel mehr als nur eine sprechende Puppe. Die Puppe verfügt über ein Mikrofon und eine Funk-Verbindung. Damit ist sie laut Gesetz eine getarnte Abhöranlage, dessen Einfuhr, Herstellung und Vertrieb illegal sind. Die Bundesnetzagentur stuft sie als potenzielles Spionagegerät ein und nimmt sie daher vom Markt. Die Bundesnetzagentur fordert Eltern, die Cayla-Puppen besitzen, dazu auf, diese zu vernichten. Auch der Besitz des Spielzeugs ist nun verboten. Weitere Fälle könnten folgen. Hergestellt wird die Puppe vom Unternehmen Genesis, vertrieben wird sie von der britischen Spielzeugfirma Vivid

Die Bundesnetzagentur hat eine sprechende Puppe wegen Spionagegefahr aus dem Handel genommen und will in Zukunft noch mehr Spielzeug auf den Prüfstand stellen. Die Behörde gehe gegen „unerlaubte funkfähige Anlagen in Kinderspielzeug vor“, hieß es in einer Pressemitteilung. Betroffen ist zunächst die vernetzte Puppe „Cayla“, deren Sicherheit schon vor Monaten von Verbraucherschützern kritisiert worden war.

„Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Es gehe zugleich um den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft.

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Unbemerktes Mithören möglich

Grundsätzlich sei jegliches Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet sei, in Deutschland verboten, betonte die Behörde. „Spielzeug als Spionagegerät“ sei gefährlich, teilte die Bundesnetzagentur weiter mit. „Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden.“

Über das Spielzeug könnten das Kind oder die Eltern nicht nur mit unerwünschter Werbung angesprochen werden. Ebenso sei es möglich, dass bei einer nicht ausreichend geschützten Funkverbindung Dritte unbemerkt mithören könnten.
Ein Vorgehen gegen die Eltern sei im Zusammenhang mit dem Betrieb von „Cayla“ aktuell nicht vorgesehen. „Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant“, schreibt die Behörde.

Europäische Verbraucherschützer hatten bereits im November nach einer ausführlichen Untersuchung unter anderem davor gewarnt, dass sich wegen Sicherheitslücken Fremde mit etwas technischem Wissen über die Puppe mit den Kindern unterhalten könnten. Der amerikanische „Cayla“-Entwickler Genesis hatte nach eigenen Angaben die 2014 erschienene Puppe bereits bis Anfang vergangenen Jahres eine Million Mal verkauft.

von

Günter Schwarz – 17.02.2017