Die in Dänemark offensichtlich gängige Behördenpraxis , diew Familien voneinander auf Dauer trennt, verstoße gegen Menschenrechte, klagen Hilfsorganisationen. Die Behörde unter der Regie der sogenannten Integrationsministerin Inger Stojberg, die für alles andere verantwortlich ist – aber keineswegs für die Integration von Ausländern in Dänemark, betrachtet Flucht als Trennung vom Partner.

Insofern ist nur schwer zu verstehen, dass Frau Stojberg Mitglied der regierenden sozialliberalen Venstre Partei und nicht der ausländerfeindlichen und populistischen Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) angehört.  Aber vielleicht sind ja ihr „Ministerpöstchen“ und die guten Ministerbezüge der Grund dafür, dass sie noch in der „falschen Partei“ verbleibt.

In dem konkreten Fall geht es um den 34-jährige Waleed aus dem Sudan, der als politischer Flüchtling Asyl in Dänemark erhalten hat. Zugleich hat er die Erlaubnis bekommen, seine drei Kinder im Alter von drei, fünf und sechs Jahren nachzuholen. Doch die Mutter der Kinder, Waleeds Ehefrau, darf nicht mit ihrer Familie in Dänemark zusammenleben. Sie muss im Sudan bleiben.

Das hat die dänische Ausländerbehörde entschieden. Sie ist der Meinung, dass die Ehe nach dänischem Recht nicht anerkannt werden kann. Zugleich habe Waheed laut Behörde seit längerer Zeit kein festes Zusammenleben mit seiner Frau gepflegt. Dass dieses daran gelegen hat, dass er aus dem Sudan geflohen ist, ändert an der Einschätzung der Ausländerbehörde nichts. Es gebe kein Familienleben, das zu schützen sei, so die behördliche Entscheidung.

Bei Waheed handelt es sich um allea andere als einen Einzelfall, sagt Michaela Bendixen von der privaten Organisation Refugees Welcome. Bis vor kurzem habe es nur wenige solcher Fälle gegeben, bei denen es um verwandte Ehepartner aus Syrien ging und die Entscheidung gegen die Mutter später im Ausländerrat wieder aufgrehoben wurde.

„Jetzt gibt es plötzlich eine ganze Reihe solcher Fälle und es deutet sich ein Muster an mit den eritreischen Fällen und jetzt mit diesem aus dem Sudan“, schreibt sie in einer Mail. Bendixen hält die Entscheidung für zutiefst kritisch: „Die Bewertungen sind vollständig falsch und nehmen keine Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in den betreffenden Ländern. Das Ergebnis ist, dass man eine Familie für immer trennt und die Eltern in eine völlig untragbare Situation bringt in der sie entscheiden müssen, bei wem das Kind auf Dauer leben soll.“

Auch Asrin Mesbah von der Gratis-Rechtsberatung für Asylbewerber „JuraRådgivningen“ kennt dieses Muster. Sie sagt, das Vorgehen der Behörden verstoße gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtserklärung, in der die Kernfamilie geschützt wird.

Unterdessen teilt die Ausländerbehörde mit, dass Waleeds Fall nun noch einmal geprüft werde. „Wir haben uns dazu entschlossen, uns den Fall nun noch einmal anzusehen“, schreibt Abteilungsleiterin Helle Endres in einer Email.

Europäische Menschenrechtskonvention

ARTIKEL 8

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

  1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
  2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

von

Günter Schwarz – 19.02.2017