In Schleswig-Holstein sind zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe zu Hause. Die Dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und deutsche Sinti und Roma tragen aktiv und selbstbewusst zur kulturellen Vielfalt unseres Landes bei. In wohl keiner anderen Region Europas gibt es so viele traditionelle Sprachen wie in Schleswig-Holstein. Eine aktive Minderheitenpolitik ist daher für die Landesregierung von großer Bedeutung.

Hochdeutsch, Dänisch, Friesisch, Plattdeutsch oder Niederdeutsch und Romanes werden in Schleswig-Holstein gesprochen. Nirgendwo sonst in der Bundesrepublik leben zwei nationale Minderheiten und eine Volksgruppe mit der Mehrheitsbevölkerung einträchtig Seite an Seite: die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig, die friesische Volksgruppe im Kreis Nordfriesland sowie auf Helgoland und im ganzen Land die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.

Pionierarbeit im echten Norden

Schleswig-Holstein hat in der Minderheitenpolitik Pionierarbeit geleistet: Schon 1988 führte der damalige Ministerpräsident Björn Engholm (SPD) das Ehrenamt „Beauftragter für Grenzland- und Minderheitenfragen in Schleswig-Holstein“ ein. Heute ist die Bezeichnung des Amtes „Die Beauftragte des Ministerpräsidenten in Angelegenheiten nationaler Minderheiten und Volksgruppen, Grenzlandarbeit und Niederdeutsch“ kurz: „Die Minderheitenbeauftragte“.

Nicht zuletzt aufgrund der guten Erfahrungen mit einem solchen Amt in Schleswig-Holstein, hat die deutsche Bundesregierung im November 2002 das Amt des Aussiedlerbeauftragten um den Aufgabenbereich der nationalen Minderheiten in Deutschland erweitert.

Mittlerin zwischen Minderheit und Mehrheit

Die amtierende Minderheitenbeauftragte Renate Schnack (SPD) berät die Landesregierung in Fragen der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig, der deutschen Minderheit im dänischen Nordschleswig, der schleswig-holsteinischen Friesen und der im Land lebenden deutschen Sinti und Roma. Sie wirkt als Mittlerin zwischen den Bevölkerungsteilen und trägt so zu einem friedlichen Miteinander bei.


Minderheitenbeauftragte Renate Schnack
Aktive Minderheitenpolitik im Norden

Seit 1986 legt die Landesregierung dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in jeder Legislaturperiode einen Minderheitenbericht vor. Um den Minderheiten und Volksgruppen einen Ansprechpartner zu geben, wurde 1988 der erste Grenzlandbeauftragte des Ministerpräsidenten berufen. In der Landesverfassung sind der Schutz und die Förderung der Minderheiten und Volksgruppen seit 1990 verankert. Die Sprachen der Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein sind zudem durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt, die in Deutschland 1999 in Kraft getreten ist. Eine aktive Minderheitenpolitik ist für die Landesregierung Schleswig-Holsteins von großer Bedeutung.

von

Günter Schwarz – 19.02.2017