(Aalborg) – Die dänische Justiz prüft weiter, ob sie Südkoreas Auslieferungsantrag stattgeben, und die Dressurreiterin an das asiatische Land ausliefern wird. Chung Yoo-ra ist ihrem Anwalt zufolge bereit, sich durch alle Instanzen zu klagen, um eine Auslieferung zu verhindern.

Die dänische Generalstaatsanwaltschaft will die südkoreanische Dressurreiterin Chung Yoo-ra  zunächst weiterhin in Haft behalten. Der Grund ist, dass die Ermittlungen im Zusammenhang mit Südkoreas Auslieferungsantrag noch nicht abgeschlossen sind. Bei einem Gerichtstermin am Mittwoch in Aalborg wird die Staatsanwaltschaft deshalb die Verlängerung der Untersuchungshaft beantragen.

„Der Generalstaatsanwalt ist noch dabei, den Fall zu untersuchen, deshalb wollen wir die Untersuchungshaft verlängern“, sagte der Kommunikationschef der zuständigen Justizbehörde, Mikkel Thastum. 

Nordjyllands Polizei hatte die 20-jährige Südkoreanerin Anfang des Jahres in der Nähe von Aalborg auf einem Reiterhof festgenommen, auf dem sie als Trainerin beschäftigt war. Ihr wird vorgeworfen, in Südkorea in einen Korruptionsskandal verwickelt zu sein, an der ihre Mutter beteiligt gewesen sein soll und der zur Suspendierung der südkoreanischen Präsidentin Park geführt hatte. Wenige Tage nach der Festnahme ihrer Mutter hatte Südkorea die Auslieferung Chung Yoo-ras beantragt. 

Chung Yoo-ra bestreitet die Vorwürfe​

Bei einem Haftprüfungstermin Anfang des Jahres hatte ein Richter entschieden, Chung Yoo-ra wegen Fluchtgefahr zunächst für vier Wochen in Untersuchungshaft zu behalten. Ende Januar war dieser Zeitraum verlängert worden, da zu diesem Zeitpunkt noch Informationen der südkoreanischen Behörden gefehlt hatten. 

Diese sind nun angekommen. „Wir haben die angeforderten Informationen erhalten und prüfen sie“, teilte Behördensprecher Mikkel Thastum mit. Er könne sich nicht dazu äußern, wie weit die Ermittlungen bereits fortgeschritten seien. „Es ist ein komplexer Fall und deshalb ist es natürlich wichtig, ihn mit der gebotenen Gründlichkeit zu behandeln“, sagte er.

Chung Yoo-ra bestreitet, etwas mit dem Skandal zu tun zu haben. Ihr Anwalt Peter Martin Blinkenberg hatte bereits im Januar ihre Freilassung beantragt. „Ich bin überzeugt, dass meine Mandantin sich nichts zu Schulden kommen lassen hat“, sagte Blinkenberg. In dem Fall gehe es seiner Meinung nach eher um südkoreanische Innenpolitik als um ein Strafrechtsvergehen. Seine Mandantin sei bereit, sich durch alle Instanzen zu klagen, um eine Auslieferung an Südkorea zu verhindern. 

Was Chung Yoo-ra genau vorgeworfen wird​

Chung Yoo-ra ist die Tochter der 60-jährigen Choi Soon-sil, einer der engsten Freundinnen der suspendierten Präsidentin. Choi soll ihre Beziehungen zur Präsidentin genutzt haben, um große Unternehmen – darunter Samsung – zu erpressen. Dabei soll sie sich mithilfe deutscher Briefkastenfirmen bereichert haben.

Welche Rolle Chois Tochter in dem Fall spielt, ist unklar. Sie hatte sich trotz mehrerer Aufforderungen eines südkoreanischen Untersuchungsausschusses nicht gemeldet, weshalb sie von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Nun soll Chung Yoo-ra sich in Südkorea wegen Behinderung der Ermittlungen verantworten – weitere Anklagen könnten folgen.

Chung Yoo-ra hat ein 19 Monate altes Kind, das derzeit in Obhut der dänischen Behörden ist.

von

Günter Schwarz – 22.02.2017