(Washington) – US-Präsident Donald Trump hat eine Weisung seines Amtsvorgängers Barack Obama zur freien Wahl der Toilette von Transgender-Schülern aufheben lassen. Justizminister Jeff Sessions sagte dazu gestern, die im Mai von Obama herausgegebene Weisung sei juristisch mangelhaft. Die alte US-Regierung kämpfte mit nationalem Recht gegen Diskriminierung an – der neue Präsident will die Bundesstaaten entscheiden lassen.

Außerdem dürften derartige Fragen nicht vom Präsidenten, sondern müssten per Gesetz vom Kongress, den Parlamenten der US-Staaten oder den örtlichen Behörden entschieden werden. Vertreter von Angehörigen sexueller Minderheiten kritisierten den Schritt als Angriff auf die Bürgerrechte.

Debatte über Befugnisse

Der Kampf der neuen Trump-Regierung gegen LGBTI-Rechte scheint zu beginnen, und das ausgerechnet bei Kindern und Jugendlichen. Obama hatte im Mai die öffentlichen Schulen angewiesen, Transgender-Schüler die Toiletten und Umkleideräume, die ihrer geschlechtlichen Identität entspricht, aussuchen zu lassen. Einrichtungen, die dem nicht Folge leisteten, drohte er mit dem Entzug von Bundesgeld.

Die Richtlinien umfassen noch andere Fragen, etwa zur Privatsphäre der Schüler, zu ihrer Erfassung in Schuldokumenten oder zur Teilnahme an nach Geschlechtern getrennten Sportveranstaltungen. Maßgebend für die Obama-Regierung war dabei die Sebsteinschätzung der Schüler.

Rechtlich argumentierte die frühere Regierung in der derzeit durch ein Gerichtsverfahren blockierten Anordnung, dass eine andere Handhabung ein Verstoß gegen das 1964 im Rahmen des Civil Rights Act erlassene landesweite Verbot von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei.

Die Weisung ist eine Interpretation eines als „Title IX“ bekannten Bundesgesetzes, das die Diskriminierung sexueller Minderheiten verbietet. Juristisch unklar ist jedoch, ob davon auch die sexuelle Identität erfasst wird. Konservative Gegner der Obama-Direktive wie Trump argumentieren, dass der Bund im Allgemeinen und der damalige Präsident im Besonderen seine Zuständigkeit überschritten habe.

von

Günter Schwarz – 23.02.2017