Jean-Marie Le Pen wegen Aussage zu Nazi-Gaskammern erneut verurteilt
(Paris) – Der Gründer von Frankreichs rechtsextremer Front National (FN), Jean-Marie Le Pen, ist gestern vom Pariser Berufungsgericht erneut wegen Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden. Am Montag war er bereits für diskriminierende Äußerungen über Roma erneut verurteilt worden. Der inzwischen aus der Partei ausgeschlossene 88-Jährige hatte die Gaskammern der Nationalsozialisten vor knapp zwei Jahren erneut als „Detail“ der Geschichte des Zweiten Weltkriegs bezeichnet.
Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz des Pariser Strafgerichts von April 2016 und verurteilte Le Pen zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro. Die FN bemüht sich unter dem Vorsitz seiner Tochter Marine Le Pen um ein gemäßigteres Image und hatte den Parteigründer 2015 nach monatelangem Krach ausgeschlossen. Grund war damals unter anderem, dass er seine Aussage von den Gaskammern als „Detail der Geschichte“ wiederholt hatte, für die er schon früher verurteilt worden war.
Der FN, an dessen Spitze nun die Tochter Marine Le Pen steht, hat zuletzt immer mehr versucht sich von Jean-Marie Le Pen zu distanzieren – auch, um im bürgerlichen Milieu keine Wähler zu verschrecken. 2016 wurde sein Ausschluss aus der Partei vom August 2015 von einem Gericht bestätigt. Dass die Verbindungen aber immer noch eng sind, zeigt eine großzügige Leihgabe: Für den Wahlkampf 2017 stellt er seiner Tochter sechs Millionen Euro zur Verfügung. Den Titel des Ehrenvorsitzenden konnte die Partei ihm allerdings nicht entziehen.
Jean-Marie Le Pen hatte die Front National seit ihrer Gründung 1972 bis 2011 geführt und von einer Splittergruppe zu einer wichtigen politischen Kraft geformt. Sein größter Erfolg war der Einzug in die Stichwahl um die Präsidentschaft im Jahr 2002. Er ist bereits mehrfach wegen rassistischer und antisemitischer Beleidigungen sowie Verharmlosung des Holocaust verurteilt worden, unter anderem wegen öffentlicher Äußerungen, wonach die deutsche Besatzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg nicht „besonders unmenschlich“ gewesen sei.
Jean-Marie Le Pen will gegen das Urteil Rechtsmittel beim Kassationsgericht einlegen.
von
Günter Schwarz – 02.03.2017