Was geschah am 07. März 1843 in unserem Dänemark?
Das Althing, Islands Parlament und gesetzgebendes Organ, wird am 07. März 1843 wiederhergestellt, nachdem es im Jahr 1800 abgeschafft worden war. Island unterstand bis 1904, als Dänemark Island die Autonomie nach dem Vorbild der irischen „Home Rule“ gewährte, dem dänischen König. Die vollständige Unabhängigkeit von Dänemark erhielt Island am 17. Juni 1918.
Das Althing (isl. Alþingi) ist das Parlament Islands. Es folgt seit 1991 dem Einkammersystem. Das Althing geht bis ins Jahr 930 zurück und ist damit das älteste bestehende Parlament der Welt.
Das historische Althing bestand seit der Landnahme 930 in Þingvellir als gesetzgebende Versammlung des isländischen Freistaats. Island war zu der Zeit in Godentümer eingeteilt, denen jeweils ein Gode (goði), meist ein Mann vornehmer Abstammung, vorstand. Innerhalb dieser Art von Gemeinden wurden auf eigenen Versammlungen Rechtsstreitigkeiten geklärt. Die Godentümer entwickelten sich so weit, dass es nötig schien, sie zu einem Staat zu vereinen und eine landesweit einheitliche Gesetzgebung zu schaffen. Um dies zu erreichen, entsandten die Goden den weisen Ulfjot nach Norwegen, der einige Jahre später zurückkam und auf dessen Initiative schließlich die erste landesweite Versammlung des Althings stattfand und Recht nach norwegischem Vorbild sprach.
Als Ort der Versammlungen wurde Þingvellir gewählt, das 52 km nordöstlich von Reykjavík in der Nähe des größten Binnensees des Landes, des Þingvallavatn liegt und das im Jahre 930 nur aus einem Bauernhof bestand. Der Thingplatz am Fuße der Spalte „Almannagjá“ ist von gewaltigen Lavaflächen umgeben, die nur mit niedrigem Gehölz und Blumen bedeckt sind. Nördlich des Sees liegt der 1060 m hohe Schildvulkan Skjaldbreiður, der vor 8000 Jahren die Lavamengen verströmte. Nach dem Íslendingabók, einer Quelle über die Landnahme- und die Sagazeit, wurde Grímur Geitskór von den ersten Siedlern beauftragt, einen Platz für die Volksversammlung ausfindig zu machen. Er entschied sich nach langer Suche für die Ebene nordwestlich des Þingvallavatn. Als Gründe für seine Wahl werden immer wieder angegeben, dass der Platz von allen Siedlungen des Südwestens gleich gut erreichbar war, dass es genügend Weideland für die Pferde und einen Fluss, die Öxará, gab. Dieser wurde später umgeleitet und versorgte die Anwesenden während der Versammlung mit Frischwasser. Weiterhin bot er die Möglichkeit, Forellen zu fangen. Angeblich gehörte die Gegend einem Bauern von Bláskógar, der des Mordes angeklagt und in die Verbannung geschickt wurde, worauf sein gesamtes Land der Allgemeinheit zufiel.
Ein weiterer wichtiger Grund war die hervorragende Akustik des Ortes. Im Zentrum lag der „Gesetzesberg“ Lögberg, auf dem der Gesetzessprecher (Lögsögumaður) seinen Platz einnahm. Vom Gesetzesberg war auch das normal gesprochene Wort weithin zu hören.
Das Althing fand jedes Jahr an zwei Wochen um die Sommersonnenwende statt. Alle Goden und mit ihnen eine Gefolgschaft aller freien und volljährigen Männer waren Teil der Versammlungen, deren Teilnahme verpflichtend war. Eine Ausnahme war nur für allein wirtschaftende Bauern, Alte und Kranke möglich. Um thingfähig zu sein, musste der isländische Bauer über ein bestimmtes Mindestvermögen verfügen. Die ursprünglichste Aufgabe der Versammlungen war die öffentliche Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, die Urteilsfindung und die Verkündung des Urteils, nicht aber dessen Exekution. Die wichtigste Rolle fiel dabei dem Gesetzessprecher zu, der der gesetzgebenden Versammlung (Lögrétta) jedes Jahr die Gesetze vorsprach. Das Althing war vermutlich auch eine Art Volksfest, Familientreffen und Heiratsmarkt, zu dem die Sippen die jungen heiratsfähigen Leute mitnahmen. Die Zelte und Buden standen in der Schlucht „Almannagjá“. Ein Standplatz ist noch genauer bekannt und gekennzeichnet.
Auch während der Union mit Norwegen tagte bis 1799 die Versammlung. Seit Island 1262 unter der Autorität des norwegischen Königs stand, lag die exekutive Macht beim König und die Godentümer wurden in ihrer Form aufgelöst; das Althing bestand jedoch weiter und teilte sich legislative Funktionen mit dem norwegischen Monarchen. Nachdem Ende des 14. Jahrhunderts Norwegen und Island unter dänische Herrschaft fielen, hatte das Althing nahezu ausschließlich Bedeutung als Gerichtshof und wurde in dieser Funktion im Jahr 1800 schließlich aufgelöst, da ein neuer oberster Gerichtshof in Reykjavík gegründet wurde.
Das Althing wurde 07. März 1843 als Parlament für Island wiederhergestellt. 1881 nahm es seinen Sitz im neu errichteten Alþingishúsið in Reykjavík. Die Struktur des heutigen Althings wurde am 1. Dezember 1918 eingerichtet, als Island ein unabhängiges Königreich in Personalunion mit Dänemark wurde. Nachdem Island im Zweiten Weltkrieg von den Alliierten besetzt worden war, wurde am 17. Juni 1944 die Republik ausgerufen, während Dänemark noch unter deutscher Besatzung war..
1959 wurde das System der Wahlkreise neu geordnet. In acht Wahlkreisen wurden 49 Mandate vergeben, zusätzlich gab es elf Ausgleichsmandate. 1968 senkte das Parlament das Mindestalter auf 20 Jahre. Eine Verfassungsänderung 1984 erhöhte die Gesamtzahl der Mandate auf 63 und senkte das Wahlalter auf 18 Jahre. Im Mai 1991 erfolgte eine umfangreiche Parlamentsreform: Die Teilung in zwei Kammern wurde beendet und durch ein Einkammersystem ersetzt.
1999 wurde die Zahl der Wahlkreise (kjördæmi) ab 2003 auf sechs reduziert. Ihr geografischer Zuschnitt erfordert nun ein Parlamentsgesetz.
Präsident des Althings ist seit der letzten Wahl 2013 Einar K. Guðfinnsson von der Unabhängigkeitspartei (Island). Zurzeit existieren acht ständige Ausschüsse.
Die 63 Mitglieder des Althing werden in sechs Mehrpersonenwahlkreisen gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme, die er für eine Parteiliste abgeben kann. Zusätzlich kann er beliebig Kandidaten der Liste streichen oder deren Reihenfolge verändern. Pro Wahlkreis werden acht bis zehn Abgeordnete gewählt, insgesamt 54. Die Sitze werden nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt. Je nach Wahlkreis entsteht dadurch eine faktische Sperrklausel von 8 bis 12 %. Weitere neun Mandate werden landesweit vergeben, damit die Abgeordnetenzahl pro Partei in etwa proportional zur landesweiten Stimmenzahl der Partei ist. Für diese sogenannten Kompensationssitze werden nur Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens 5 % der Stimmen erreicht haben.
von
Günter Schwarz – 07.03.2017