(Kiel) – Er legte mit Insektiziden vergiftete Marzipanherzen auf Schulhöfen aus, um den Lebensmittelmarkt Coop zu erpressen. Heute wurde der 38-jährige Andy S. vom Landgericht Kiel wegen räuberischer Erpressung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der sogenannte „Marzipan-Erpresser“ von Kiel wurde heute zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Andy S. im September 2016 in den Schulhöfen von vier Schulen, unter anderem in der Reventlouschule und drei anderen Schulen, in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt mit Insektiziden vergiftete Marzipanherzen ausgelegt hatte. Damit blieb das Gericht nahe dem Plädoyer des Staatsanwalts, der 4 Jahre und 11 Monaten gefordert hatte.

Zudem hatte er Bombendrohungen ausgesprochen, um den Druck auf Coop zu erhöhen.  Damit habe der 38-Jährige seiner Forderung Nachdruck verleihen wollen, die er in zahlreichen E-Mails versandte, von dem Unternehmen Coop drei Millionen Euro in der Internetwährung Bitcoin zu erpressen, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Jacobsen. Er betonte, das Besondere an diesem Fall sei, dass die Gesundheit von Schulkindern als Druckmittel eingesetzt wurde: „Die halbe Stadt war beunruhigt.“

Die Marzipanherzen waren mit einer Substanz versetzt worden, die gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Schwere Folgen oder gar Lebensgefahr hatten Experten aber ausgeschlossen, was sich strafmildernd auf das Urteil auswirkte. S. war am 19. September in seiner Kieler Wohnung von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen worden.

Auf die Spur des Mannes kamen die Ermittler durch die Auswertung von Videoaufnahmen im Kassenbereich eines Supermarktes, wobei der Verkaufsweg des Marzipans, das vor der Reventlouschule gefunden wurde, nachvollzogen werden konnte.

Im Prozess vor dem Kieler Landgericht hatte er zugegeben, die Marzipanherzen ausgelegt zu haben. Es tue seinem Mandanten leid, er habe niemandem schaden wollen, sagte sein Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung in Revision geht, da die Verteidigung dafür plädiert hatte, nicht über eine Strafe von 2 Jahren und 9 Monaten hinauszugehen.

von

Günter Schwarz – 13.03.2017