In rund drei Monaten tritt zum 1. Juli die dänische Arbeitslosengeldreform in Kraft. Statt des bisherigen „Tagegeldes“ wird das Arbeitslosengeld künftig monatlich abgerechnet und gezahlt. Der zu erreichende Höchstbetrag wird dann bei 18.403 Kronen pro Monat legen was 2.475 Euro entspricht.

Die staatliche dänische Arbeitslosenunterstützung „Tagegeld“ muss möglicherweise bald umbenannt werden müssen – denn vom 1. Juli an gibt es keine Tagessätze mehr, sondern es wird ein monatlicher Satz gezahlt. Dieser „Monatssatz“ wurde nun bekanntgegeben. Es werden 18.403 Kronen vor Steuern sein, die es dann für den Rest des Jahres 2017 maximal pro Kopf im Monat gibt.

Ob jemand diesen Maximalsatz jedoch erzielt, hängt von seinem letzten Gehalt ab. Das berichtet das Gewerkschaftsblatt Fagbladet 3F. Derzeit beträgt der Maximalsatz unwesentlich weniger – acht Kronen (1,07 Euro), um genau zu sein.

Nach dem derzeit noch gültigem Gesetz variieren die „Tagegeld“-Bezüge von Monat zu Monat, weil die Berechnungszeiträume zwischen vier und fünf Wochen lang sind. Dieses kann durchaus zu Einkommensunterschieden von bis zu 4.000 Kronen (538 Euro) vor Steuern monatlich führen.

Den neuen Regeln zufolge muss das Antragsformular („dagpengekortet“ / Tagegeldkarte) eine Woche früher als bisher eingereicht werden. Fehlbeträge sollen dann innerhalb der folgenden drei Monate ausgeglichen werden.

von

Günter Schwarz – 15.03.2017