(Warschau) – Der polnische Präsident Andrzej Duda hat ein neues Versammlungsgesetz unterschrieben. Dieses ist umstritten. Der Kernpunkt des Gesetzes: Regelmäßige Veranstaltungen – etwa staatlicher oder kirchlicher Art – bekommen Vorrang bei der Vergabe von Demonstrationsbewilligungen.

Duda hat das Gesetz trotz Protesten der Opposition unterzeichnet. Auch Kritik übt der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats.

Das Gesetz wurde Mitte Dezember mit der Mehrheit der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Sejm, dem polnischen Parlament, verabschiedet. Es sieht vor, dass regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen etwa kirchlicher und staatlicher Einrichtungen bei der Vergabe Vorrang vor allen anderen Demonstrationen bekommen. Zudem muss zwischen verschiedenen Kundgebungen ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden.

Vor wenigen Tagen hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass das neue Versammlungsrecht zulässig sei – trotz Protesten der Opposition. Die Opposition befürchtet, dass sie in ihrer Arbeit eingeschränkt wird. Sie zweifelt an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts. Die EU hat gegen Polen deshalb ein Rechtsstaatlichkeits-Verfahren eingeleitet. Und außerdem hatte der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Nils Muiznieks, hatte die Änderungen als unnötig und unangemessen kritisiert.

von

Günter Schwarz – 20.03.2017