(Genf) – Der Eurovision Song Contest (ESC) hat einen politischen Skandal. Wegen ihres Auftritts auf der Krim hat die Ukraine der russischen Kandidatin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Für die Teilnahme der russischen Kandidatin am European Song Contest in Kiew gibt es weiter keine Lösung.

Wegen des Einreiseverbots der Ukraine darf die Russin Julia Samoilowa (27) ausnahmsweise von ihrem Heimatland aus beim Eurovision Song Contest (ESC) mitsingen. Diesen Kompromiss für den ESC 2017 in Kiew hat die Veranstalterin des beliebten Gesangswettbewerbes, die Europäische Rundfunkunion EBU in Genf, am Donnerstag vorgeschlagen. Der russische Staatssender Perwij lehnte es ab, den Auftritt der 27-Jährigen per Satellit in die Show zu übertragen. Der russische Sender sprach von einem „sonderbaren“ Angebot, das dem Wesen des ESC widerspreche. Alle Interpreten müssten ihre Lieder live vortragen.

Hintergrund des Einreiseverbots ist ein Auftritt Samoilowas bei einem Gala-Konzert auf der Krim im Jahr 2015. Seit Russland die ukrainische Halbinsel 2014 annektiert hat, sperrt sich die Ukraine dagegen, auf die Halbinsel unter Umgehung der Ukraine zu reisen. Die Sängerin war seinerzeit mit einem Direktflug von Moskau nach Sewastopol zu ihrem Auftritt auf die Krim geflogen.

Russland kritisierte das Einreiseverbot für seine Kandidatin als „ungeheuerlich“. Es handele sich um einen „weiteren ungeheuerlichen, zynischen und unmenschlichen Akt“, zitierte die Nachrichtenagentur Interfax Vize-Außenminister Grigori Karasin. Sollte Samoilowa tatsächlich beim ESC nicht antreten können, denken russische Medien inzwischen über einen Boykott des ESC nach. Ein Moderator von „Rossija 24“ erklärte, kein nationaler Sender werde den Wettbewerb in diesem Fall übertragen. Das ESC beginnt am 9. Mai und das Finale findet am 13. Mai statt.

von

Günter Schwarz – 24.03.2017