China führt radikales Anti-Islam-Gesetz ein
(Peking) – China hat in seiner muslimisch geprägten Provinz Xinjiang im Nordwesten des Landes das Tragen des Kopftuchs und langer Bärte, religiöse Zeremonien und Moschee-Besuche für Minderjährige verboten. Ein entsprechendes Gesetz, welches das religiöse Leben der Muslime drastisch einschränkt, trat am Wochenende in Kraft, wie der vatikanische Pressedienst Asianews laut Kathpress am Sonntag berichtete.
Gesetz trifft jeden Zweiten
Demnach sind neben dem Schleier und „abnormalen“ Bärten künftig auch religiöse Hochzeits- und Beerdigungszeremonien als „Zeichen eines religiösen Extremismus2 untersagt. Von den 22 Millionen Einwohnern Xinjiangs gehören knapp die Hälfte dem muslimischen Turkvolk der Uiguren an. Die Regierung rechtfertigte das Gesetz als notwendigen Schritt im Kampf gegen islamistischen Terror, religiösen Fundamentalismus und Separatismus.
Insgesamt verbietet das Gesetz 15 religiöse Verhaltensweisen, die als Störung der säkularen Ordnung aufgefasst werden könnten. Dazu zählt unter anderem die Weigerung von Eltern, ihre Kinder am nationalen Bildungssystem teilnehmen zu lassen. Ferner dürfen Muslime erst ab dem 18. Lebensjahr die Moschee besuchen. Imame müssen ihre Freitagspredigten zuvor Regierungsstellen zur Überprüfung vorlegen.
Kritik: Verletzung der Religionsfreiheit
Muslimen ist es auch untersagt, die islamischen Reinheitsgebote außer bei Lebensmitteln im gesellschaftlichen Leben einzufordern. Es gelte, eine religiöse Einmischung in das säkulare Leben nichtmuslimischer oder nichtreligiöser Menschen zu verhindern. Auch das Fasten im Ramadan unterliegt künftig gesetzlichen Beschränkungen.
Ein Großteil der im Gesetz verankerten Vorschriften galt in Xinjiang bereits seit Jahren in Form von Direktiven der Kommunistischen Partei. Menschenrechts-Aktivisten kritisierten das Gesetz als weiteren Verstoß Pekings gegen die Religionsfreiheit.
von
Günter Schwarz – 03.04.2017