Religiöse Symbole dürfen in Krankenhäusern weiter getragen werden
(Vejle) – Die Forderung nach einem Verbot für religiöse, politische und ideologische Symbole für Krankenhausmitarbeiter durch die konservative Partei, Liberal Alliance, und die „Rechtsaußenpartei“, Nye Borgerlige (Neue Bürgerliche), wurde vom Regionsrat der Region Syddanmark abgelehnt. Der stellvertretende Vorsitzende Poul-Eric Svendsen (Socialdemokraterne) nannte den Vorstoß „albern“.
Die Krankenschwestern, Ärzte und andere Mitarbeiter der Krankenhäuser in der Region Syddanmark dürfen auf Beschluss des Regionsrats weiterhin ihre religiöse Zugehörigkeit durch Symbole wie ein Kreuz an einer Halskette oder ein Kopftuch zeigen. Die 41 Abgeordneten aus 22 Kommunen des Regionsrats haben diesen Beschluss mit großer Mehrheit getroffen.
Die Forderung nach einem Verbot für das Krankenhauspersonal, mit sichtbaren religiösen, politischen oder ideologischen Symbolen zur Arbeit zu kommen, kam von der Liberal Alliance und den Nye Borgerlige. Schon beim Treffen des Geschäftsausschusses, bei dem das Verbot auf der Tagesordnung stand und diskutiert wurde, gab es kaum Zustimmung für ein Verbot. Die endgültige Entscheidung wurde allerdings durch den Regionsrat getroffen, und der hat sich jetzt eindeutig gegen den Vorschlag entschieden.
Poul-Eric Svendsen (Socialdem,okraterne), der stellvertretende Regionsratsvorsitzende, nannte den Vorstoß „albern“, die Ratsvorsitzende Stephanie Lohse (Venstre / rechtssoziale Partei) fragte dagegen, „was dann mit der Weihnachtsdekoration und den Lucia-Umzügen auf den Stationen passieren soll“, sollten solche – in diesem Falle christlichen – Symbole verboten werden. „Ich kann keinen Vorteil in einer Gesellschaft sehen, die vollkommen steril und neutral ist“, erklärte sie dazu.
Die rechtspopulistische Dansk Folkeparti (DF / Dänische Volkspartei) enthielt sich jedoch bei der Abstimmung, da von der Partei der Wunsch besteht, christliche Symbole im öffentlichen Raum zu behalten. Der alternative DF-Versuch, nur muslimische Sinnbilder zu verbieten, fand jedoch keinen Anklang. Mit dem Hinweis, laut einer juristischen Beurteilung lasse sich ein solches Vorhaben nicht umsetzen, wies Stephanie Lohse den Antrag der „Dänenbewahrer“ ab.
von
Günter Schwarz – 26.04.2017