(Kiel) – Bei einer Zollkontrolle im IC 386 von Hamburg nach Århus in Dänemark auf Höhe Owschlag zwischen Rendsburg und Schleswig befragten Angehörige einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel am 26.04.2017 um die Mittagszeit einen dänischen Staatsbürger nach dem Mitführen von verbrauch- steuerpflichtigen Waren, Waffen und Betäubungsmitteln.

Die mitgeführten Gepäckstücke konnte oder wollte der Reisende aufgrund fehlender Schlüssel nicht öffnen. Nach Angaben des 37 jährigen sollte es sich bei dem Inhalt lediglich um „Afrikanischen Tee“ handeln. Die von den Zollbeamten durchgeführten Betäubungsmittel-Schnelltests ergaben jedoch ein anderes Ergebnis. Die Koffer wurden in Räumlichkeiten des Bahnhofs in Flensburg geöffnet und enthielten durchsichtige Kunststoffsäcke mit getrockneten, grünen Pflanzenteilen. Diese stellten sich als 18,5 Kg gefriergetrocknetes Khat heraus, das noch um 26,5 kg frisches Khat als Inhalt des zweiten Koffers ergänzt wurde.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Reisende in Dänemark bereits wegen Eigentumsdelikten polizeilich auffällig geworden war. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und das Khat beschlagnahmt. Auf dem Schwarzmarkt wird die Kaudroge Khat mit ca. 100,- EUR pro Kilo gehandelt.

Quelle: Pressemitteilung der Hauptzollamt Kiel vom 28. April 2017 um 07:45 Uhr

von

Günter Schwarz – 28.04.2017