Nachdem einige Banken und Sparkassen fürs Geldabheben Gebühren verlangen, erwägen nun auch einige Einzelhändler eine Extra-Gebühr für Barzahlungen zu erheben. Das jedenfalls berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).

Wenn ein Einzelhändler oder Handwerker für Barzahlung eine Extragebühr verlangt, kann das rechtswidrig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Das sei der Fall, wenn eine Firma ihren Kunden nicht mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbietet.

Demnach habe ein Kunde bei einem Elektrofachhändler 25 Euro extra zahlen müssen, als der die Rechnung für die Reparatur seines Fernsehers begleichen wollte. Als Grund für das Extra-Entgelt sei dem Kunden eine „abweichende Zahlungsart“ angegeben worden. Eine andere Zahlungsmöglichkeit sei ihm aber nicht angeboten worden – und das ist laut Verbraucherzentrale rechtswidrig. Gegen das Geschäft wurde mit Erfolg geklagt, und die 25 Euro dürfen nicht mehr erhoben werden.

Die „FAZ“ berichtet weiterhin, dass es ähnliche Taktiken im vergangenen Jahr bei den Flugbuchungsportalen fluege.de und flug.de gegeben hat. Durch zusätzliche Gebühren bei unterschiedlichen Zahlungswegen sollen die Portale eigene Kreditkarten beworben und gefördert haben.

Die Verbraucherzentrale fordert, es müsse kostenfreie Zahlungsalternativen geben. Bargeld solle dazugehören, da Cash auch heutzutage ein beliebtes und für die meisten unverzichtbares Zahlungsmittel ist.

von

lsc / Günter Schwarz – 05.05.2017