Könnte ein großspuriger Auftritt in Liechtenstein für Hoeneß tatsächlich zum Stolperstein werden? Die dort getätigten umstrittenen Aussagen von Bayern-Präsident Uli Hoeneß haben NRW-Justizminister Thomas Kutschaty auf den Plan gerufen. Gegenüber der „Bild“ kritisiert Kutschaty Hoeneß für dessen Auftritt in Liechtenstein und mahnt: „Hoeneß sollte vorsichtig sein. Denn er steht unter Bewährung.“

Uli Hoeneß entzweit die Massen: Für Bayern-Fans ist er der große Macher. Sie lagen und liegen ihm zu Füßen. Seine Steueraffäre inklusive Haftstrafe konnte daran nichts ändern. Andere beäugen ihn kritisch. Weil sich der 65-Jährige kein Blatt vor den Mund nimmt, in der Vergangenheit mit so manchem Klub auf Konfrontationskurs ging.

Trotzdem betont er bei der Veranstaltung „Meet the president“ in Liechtenstein: „Wenn ich früher nach Bremen kam, haben Leute 30 Minuten lang ‚Hoeneß, du Arschloch!‘ geschrien. Das hat schon wehgetan. Jetzt war ich kürzlich wieder dort, da wollten 500 Fans ein Selfie mit mir. Da wusste ich: Es war total richtig, das Urteil anzunehmen.“

Hoeneß nämlich hadert offensichtlich damit. Bei einer Fragestunde in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz wurde Hoeneß auch auf seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung angesprochen, und dazu sagte der 65-Jährige: „Ich bin wohl der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre normal gewesen. Aber in diesem Spiel habe ich klar gegen die Medien verloren.“

Plappert sich Hoeneß um Kopf und Kragen?

Könnten diese großspurigen Worte jetzt tatsächlich ein Nachspiel haben? Von Einsicht ist bei Hoeneß offenbar keine Rede mehr, das findet zumindest der Justizminister Nordrhein-Westfalens Thomas Kutschaty (48). Dieser attackier Hoeneß in der „Bild“ scharf: „Offensichtlich haben 21 Monate in einem bayrischen Luxusknast mit Wochenendurlauben und Aufenthalten in der Schön-Klinik am Starnberger See nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Im Steuerparadies Liechtenstein macht er sich über die ehrlichen Steuerzahler lustig“, und fügt hinzu: „Er sollte sehr vorsichtig sein. Denn er steht unter Bewährung. Und bei solchen Äußerungen kann man schon den Widerruf der Bewährung prüfen.“

Das wäre der Fall, wenn Hoeneß gegen seine Bewährungsauflagen verstößt oder eine Straftat begehen würde. Die Bewährung von Hoeneß endet erst im Februar 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt muss sich der FCB-Boss an bestimmte Auflagen halten – ansonsten könnte die Staatsanwaltschaft eine erneute Haftstrafe anordnen. Das bayerische Justizministerium wollte die Aussagen des Bayern-Präsidenten bisher nicht kommentieren.

von

Günter Schwarz  – 12.05.2017