(Kiel / Lübeck) – Am 9. Mai 2017 waren Zollbeamte des Hauptzollamts Kiel sowohl in Lübeck als auch in Kiel in der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und der versuchten Steuerhinterziehung erfolgreich.

Gegen 10:30 Uhr kontrollierten Lübecker Zollbeamte auf der Autobahn 1 Höhe Anschlussstelle Stapelfeld eine 39-jährige Fahrerin. Die Frage nach mitgeführten Drogen verneinte sie. Dass diese Aussage nicht korrekt war, stellten die Zöllner bei der Kontrolle des Handschuhfachs fest. Hier fanden sie in transparenter Folie verpacktes weißes feuchtes Pulver. Ein Drogentest an der Verpackung bestätigte den Verdacht, dass es sich um insgesamt 160 Gramm Amphetamin handelt. Wie und durch wen das Rauschgift in das Handschuhfach gelangte, dazu sagte die Fahrerin: „Das habe ich vorher noch nie gesehen“. Im Laufe der Vernehmung gab sie nun zu, dass sie gelegentlich Kokain, Speed und Cannabis konsumiere, weil sie durch ihren ehemaligen Partner häusliche Gewalt erfahren habe. Wegen Verdachts des unerlaubten Besitzes von Drogen wurde gegen die Fahrerin ein Strafverfahren eingeleitet.

Gegen einen 43-jährigen finnischen Staatsangehörigen leiteten Kieler Zollbeamte in den frühen Abendstunden wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein Ermittlungsverfahren ein. Er war mit seinem Ford Transit mit der Fähre von Oslo kommend in Kiel eingereist und geriet am Schwedenkai in eine Zollkontrolle. Auf der Ladefläche fanden die Zöllner vier Glücksspielautomaten mit entsprechenden Ersatzteilen. Er gab an, die Geräte zwecks Reparatur von Bord der Fährlinie geladen und diese über den Norwegenkai eingeführt zu haben. Den Warenwert aller Automaten bezifferte er auf 24.000 Euro. Zollpapiere oder sonstige Dokumente konnte er nicht vorlegen, eine Anmeldung bei den Zollbeamten am Norwegenkai hatte er unterlassen. Auf Grund der nicht entrichteten Einfuhrumsatzsteuer wurde eine Sicherheit in Höhe von über 6.000 Euro festgesetzt. Da er die Sicherheit nicht aufbringen konnte, wurden die Gegenstände sichergestellt.

Eine Shisha-Bar in der Kieler Innenstadt war ebenfalls im Visier der Kieler Zöllner. Gegen 21:30 Uhr kontrollierten die Beamten im Rahmen der Steueraufsicht die Bar und stellten gleich mehrere Verstöße fest. Bei der Kontrolle des Wasserpfeifentabaks stellten die Beamten fest, dass auf mehreren ein Kilogramm Packungen falsche Steuerbanderolen angebracht waren. Diese verwendeten Steuerbanderolen waren nur für 160 Gramm-Packungen gültig. „Den Beamten sollte wohl vorgetäuscht werden, dass es ich um versteuerten Tabak handelt“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Kiel, Claus-Peter Minkwitz. Des Weiteren wurde festgestellt, dass verschieden Tabaksorten untereinander gemischt wurden, was ebenfalls verboten ist. Eine hierfür erforderliche Genehmigung konnte der Beschuldigte nicht vorlegen. Auf Grund einer richterlichen Anordnung wurden auch die Geschäfts- und Kellerräume durchsucht. Insgesamt wurden über 20 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt. Der Wasserpfeifentabak unterliegt genau wie Rauchtabak der Tabaksteuer. Als Nachweis einer Versteuerung dient wie bei den Zigarettenverpackungen die Steuerbanderole.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamtes Kiel vom 12. Mai 2017 um 11:29 Uhr

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Günter Schwarz – 14.05.2017