(Hamburg) – Die Satiresendung „extra3“ des NDR durfte die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, „Nazi-Schlampe“ nennen. AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel fühlte sich durch die Satire-Sendung „extra3“ verleumdet. Ein Unterlassungsbegehren aber lehnte der NDR ab. Ein Gericht gab dem Sender nun Recht.

Das Landgericht Hamburg wies einen Antrag der Politikerin auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Dem Gericht zufolge handelt es sich bei der Bezeichnung um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Gegenstand war ein Beitrag der Satiresendung „extra 3“ vom 27. April.

Weidel hatte auf dem AfD-Parteitag gesagt: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“ Darauf reagierte extra3-Moderator Christian Ehring mit den Worten: „Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit. Lasst uns alle unkorrekt sein.“ Und er fügte hinzu: „Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Die AfD hatte daraufhin angekündigt, gegen diese Äußerung juristisch vorzugehen.

Das Gericht schreibt in einer Pressemeldung, der Entscheidung liege eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin zugrunde. Die konkrete Präsentation und der Zusammenhang seien zu berücksichtigen. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei nur anzunehmen, wenn die Aussage „von ihrer satirischen Umkleidung freigelegt“ würde.

Hier allerdings handle es sich um eine typische Übertreibung und eine klar erkennbare Satire. Zudem solle die Formulierung solle zeigen, wohin die Forderung der Antragstellerin, politische Korrektheit zu verbannen, führen könne.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Weidel hat über ihren Anwalt mitteilen lassen, Beschwerde einzulegen. Über diese hätte dann das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden.

von

Günter Schwarz – 17.05.2017