In der letzten Zeit haben sich vermehrt verzweifelte und empörte Menschen an die Polizei gewandt, weil sie nach dem Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs viel Ärger hatten – denn die jeweiligen Käufer meldeten das Fahrzeug nicht wie vereinbart ab. Und jetzt flatterten den Noch-Haltern Bußgeldbescheide und Mahnungen ins Haus oder sie hatten mit anderen Unannehmlichkeiten zu kämpfen, für die sie gar nicht verantwortlich waren.

Wenn Sie sich vor derartigen Problemen schützen wollen, gehen Sie auf Nummer sicher und verkaufen ihr Auto nicht in angemeldetem Zustand – denn solange das Fahrzeug noch auf ihren Namen läuft, sind Sie für die Versicherung und die Zulassungsstelle noch der offizielle Ansprechpartner. Auch wenn Sie mittels Kaufvertrag nachweisen können, beispielsweise zum Zeitpunkt einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder eines Unfalls nicht mehr Eigentümer gewesen zu sein, so bedeutet dies für Sie dennoch viel Papierkram – oder schlimmstenfalls eine Hochstufung in Ihrer Versicherung. Ein Abmelden im Nachhinein ist leider nicht möglich, denn dafür sind Fahrzeugschein und die Nummernschilder erforderlich – die aber hat nun ja der Käufer. Eine Zwangsabmeldung kann nur unter größten Schwierigkeiten erfolgen und unter Umständen Monate dauern.

Natürlich steht es Ihnen grundsätzlich frei, in welchem Zustand Sie Ihr Fahrzeug verkaufen – informieren Sie sich nur rechtzeitig über die Vor- und Nachteile, die dies jeweils mit sich bringt. Das Internet beispielsweise bietet zahlreiche Seiten, auf denen Sie Tipps und Hinweise erhalten, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

von

Günter Schwarz – 19.05.2017